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Neues aus dem VAA

27.04.2011 -

Die Großen sparen beim Bonus - die Kleinen beim Fixgehalt

Im zweiten Jahr in Folge spürten die Führungskräfte in der Chemie im vergangenen Jahr die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise in ihrem Geldbeutel. Bei den Großfirmen lagen die Bonuszahlungen im Jahr 2010 um 16 % unter Vorjahresniveau. Kleinere Firmen reagierten auf die Krise vorwiegend mit unterdurchschnittlichen Anpassungen des Fixgehalts, bis hin zur Nullregulierung. Das zeigen neueste Zahlen des Verbandes VAA - Führungskräfte Chemie. Jährlich befragt der Verband seine Mitglieder zur Einkommenssituation und verfügt damit über die breiteste Datenbasis zur branchenbezogenen Einkommensentwicklung der Führungskräfte in der Chemischen Industrie in Deutschland.

Das Gesamteinkommen der Führungskräfte in der Chemie ist zwar leicht gestiegen. Entscheidend ist aber der unterschiedliche Umgang mit den variablen Bezügen in Unternehmen unterschiedlicher Größe. Dazu VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch: „Großunternehmen haben mit ihren variablen Bonussystemen die Möglichkeit, mit Personalkosten flexibel auf aktuelle, wirtschaftliche Situationen zu reagieren." Rainer Nachtrab, Gehaltsexperte im VAA-Vorstand, ergänzt: „Kleinere und mittlere Unternehmen haben diese Reaktionsmöglichkeit überwiegend nicht." Die Kleinen geben plötzlich auftretende Kriseneffekte unvermittelt über die Stellschraube der Fixgehälter weiter. Damit nehmen sie langfristig in Kauf, Gehälter unter Marktniveau zu zahlen. „Das kann sie als Arbeitgeber unattraktiv machen und Rekrutierungsprobleme bei qualifiziertem Nachwuchs schaffen", warnt Nachtrab, hauptberuflich Verfahrensingenieur bei der BASF.



Abstandsklausel unwirksam: BAG stärkt Tarifautonomie

Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zufolge dürfen Gewerkschaften Sonderleistungen für tarifgebundene Arbeitnehmer nicht mehr durch Abstandsklauseln absichern. Nach Meinung des VAA trägt dies zur Stärkung der Tarifautonomie bei.

„Einmal mehr bestätigen die Arbeitsrichter den Schutz der Koalitionsfreiheit", kommentiert VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch das BAG-Urteil vom 23.03.2011 (Az. 4 AZR 366/09). Nach der Abkehr vom Prinzip der Tarifeinheit vor knapp einem Jahr sei dies eine folgerichtige Entscheidung. In seinem Urteil differenziert das BAG zwischen sogenannten einfachen - und nach wie vor rechtmäßigen - Differenzierungsklauseln und ergänzenden Abstandsklauseln, auch Spannensicherungsklauseln genannt. Letztere sichern exklusive Sonderleistungen für tarifgebundene Arbeitnehmer, sofern diese Leistungen vom Arbeitgeber auch nicht- oder andersgewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern zugestanden werden, durch automatische tarifliche Kompensations- oder Zusatzzahlungen ab und sind nunmehr rechtswidrig.

„Mit dem Urteil haben die Richter Augenmaß an den Tag gelegt", unterstreicht Gerhard Kronisch. Demnach habe jede Gewerkschaft das Recht, mithilfe einfacher Differenzierungsklauseln für ihre Mitglieder bestimmte Sonderleistungen zu verhandeln. „Dies ist absolut richtig und gehört zur gewerkschaftlichen Kernkompetenz", erläutert Kronisch. Doch könne es keinen Automatismus bei der Abgrenzung zu anders organisierten Arbeitnehmern geben. Arbeitgeber sind laut BAG völlig frei darin, wem sie Sonderleistungen zusätzlich einräumen wollen. Kronisch dazu: „Alles andere überschreitet die Tarifmacht einer einzelnen Organisation und schränkt zugleich die Tarifautonomie anderer Arbeitnehmergruppen ein." Die Koalitionsfreiheit sei ein hohes Gut, das von der Verfassung garantiert sei und jederzeit gewährleistet sein müsse. 

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