Stada und Richter unterzeichneten Abkommen für das Biosimilar Pegfilgrastim
20.08.2015 -
Stada und Gedeon Richter haben ein Lizenz- und Vertriebsabkommen zur Vermarktung von Richters Biosimilar Pegfilgrastim in Europa unterzeichnet. Der Vertrag sieht vor, dass Stada die nicht exklusiven Vertriebsrechte für das Gebiet des geografischen Europa (ohne Russland) erhält, während Richter die Option hat, das Biosimilar Pegfilgrastim weltweit zu vertreiben und zu vermarkten.
Gemäß den Vertragsbedingungen ist Stada verpflichtet, neben einer Zahlung aus Anlass der Vertragsunterzeichnung weitere, jeweils vom Projektfortschritt abhängige Zahlungen zu leisten. Mit Vermarktungsbeginn wird Stada die daraus resultierenden Umsätze ausweisen und weitere Lizenzzahlungen an Richter abführen.
„Uns ist es erneut gelungen, mit einem kompetenten Partner unsere Strategie der selektiven Einlizenzierung fortzusetzen. Mit der Vereinbarung stellen wir sicher, dass wir zeitnah zum Patentablauf 2017 eine preiswerte und qualitativ gleichwertige Alternative zum Originalpräparat anbieten können. So bauen wir auch unsere Position im zukunftsträchtigen und margenattraktiven Biosimilar-Markt weiter aus und stärken unser Portfolio auf kostengünstige und risikoarme Weise mit einem zusätzlichen Biosimilar“, fasste Vorstandsvorsitzender Hartmut Retzlaff die Vorteile der Kooperation zusammen.
„Richter betrachtet die Entwicklung von Biosimilar-Produkten als vorrangiges strategisches Ziel ein spezialisiertes Pharmaunternehmen zu werden. Ein hoffentlich erfolgreicher Abschluss des Pegfilgrastim-Entwicklungsprojekts wird als erster Schritt auf dem Weg hin zu einem anerkannten Teilnehmer im oberen Marktsegment der biologischen Produkte erachtet. Das Abkommen ist eine lohnenswerte Ergänzung unserer Strategie“, so Erik Bogsch, Geschäftsführer von Gedeon Richter.