Wasserstoff im Klima- und Energiepaket der EU
VDMA: "Fit for 55 braucht mehr Durchschlagskraft"
Für eine erfolgreiche Sektorkopplung werden aus Sicht des VDMA deutlich mehr Kapazitäten bei den erneuerbaren Energien benötigt. Die Kommission hat zwar die entsprechenden Zielgrößen jüngst angehoben, doch sind die Quoten für Wasserstoff und eFuels in der Revision der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) längst nicht hoch genug, um ausreichende Investitionen in diese Kraftstoffe für den Transport zu stimulieren. Dabei ist mehr Nutzung von grünem Wasserstoff und abgeleiteten Kraftstoffen doch ein unverzichtbares Instrument zur Emissionsreduzierung. Damit also 2030 ausreichend Wasserstoff und eFuels zur Verfügung stehen, sollte die von der Kommission geplante 2,6%-Quote für diese Kraftstoffe auf 2026 vorgezogen und bis 2030 verdoppelt werden.
„Zudem sollte die EU jetzt in Sachen maritimer Energiewende international vorangehen“, fordert Peter Müller-Baum, Geschäftsführer VDMA Power-to-X for Applications. Deshalb sollte der Vorschlag „FuelEU Maritime“ um einen separaten Reduktionspfad ergänzt werden, der den Seeverkehr innerhalb der EU regelt und schon 2045 zu einer klimaneutralen europäischen Schifffahrt führt. Ähnliches gilt für „ReFuelEU Aviation“. Die dort genannten Quoten für synthetisches Kerosin sollten den Ehrgeiz und die Kompetenz der P2X-Industrie widerspiegeln. Der VDMA fordert entsprechend die Einführung eines neuen Unterziels für synthetische Kraftstoffe von 0,8% schon für das Jahr 2027 und ein deutlich ehrgeizigeres Ziel von 2,5% für das Jahr 2030.
Die Bepreisung von Kohlenstoff auf der Grundlage des Verursacherprinzips ist der wohl wichtigste Bestandteil der europäischen Klimapolitik. „Ein hoher CO2-Preis im neuen Emissionshandel für Transport und Gebäude in Verbindung mit einem Mindeststeuersatz für nachhaltige alternative Kraftstoffe von Null in allen EU-Mitgliedstaaten und für alle Verkehrssektoren könnte Preisparität mit fossilen Kraftstoffen herstellen“, sagt Peter Müller-Baum. Sowohl das Fit-for-55-Paket als auch die EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzierungen müssten stringent auf Lebens-zyklusanalysen basieren, in denen alle Technologien einer ganzheitlichen Klimabewertung unterzogen werden, von der Primärenergiequelle bis zur Endnutzung – nur so sei Vergleichbarkeit gewährleistet.
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