Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
„Es ist nicht akzeptabel, dass unsere Branche im letzten Jahr zwangsweise Stabilisierungshilfen für die Krankenkassen leisten musste, obwohl die zu Grunde liegende Finanzschätzung noch nicht einmal zutreffend ist. Gesetzgeberische Schnellschüsse, die im Vorbeigehen einen etablierten Gesetzesrahmen wie den des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) ruinieren, gehören ihrerseits überprüft. Und zwar in Karlsruhe! Es ist richtig, dass mit Roche ein erstes forschendes Pharmaunternehmen Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus dem letzten Jahr eingelegt hat. Schließlich ist gerade das Erstattungssystem für Innovationen systemwidrig durcheinandergewirbelt worden“, so kommentiert VFA-Präsident Han Steutel das aktuelle Geschehen in der Branche.
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