VCI sieht Risiko in der Verlagerung von CO2-Emissionen
Trilog in Brüssel einigt sich auf Verschärfung des EU-Emissionshandels
Das Europäische Parlament, Rat und EU-Kommission haben im sechsten Trilog eine Einigung zur Reform des EU-Emissionshandels erzielt. Die Änderungen bei der Zuteilung von Zertifikaten für die Industrie, der Marktstabilitätsreserve und den Benchmarks führen in Summe zu einer Verschärfung des EU-Emissionshandels, so der Verband der Chemischen Industrie (VCI). Dies habe eine Verminderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Chemie in Deutschland zur Folge und vergrößere damit das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage).
„Mit diesen Änderungen erhöhen sich ausschließlich die Kosten für die Unternehmen, zu einem positiven Effekt für den Klimaschutz führen sie nicht. Dafür ist ein anderer Mechanismus zuständig“, betont VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann. Er verweist darauf, dass der EU-Emissionshandel Jahr für Jahr eine kontinuierliche Verringerung der Emissionen von den Unternehmen fordert unabhängig vom Preis der Zertifikate. Dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, dass die Reform den jährlichen Minderungsfaktor für den Ausstoß von Treibhausgasen in der Industrie ab 2021 von derzeit 1,7 auf 2,2% erhöht.
Tillmann erläuterte, dass energieintensiven Unternehmen durch die verringerte Menge kostenloser Zertifikate ein klarer Nachteil im internationalen Wettbewerb entstehe. Verteuernd wirkt laut dem Hauptgeschäftsführer des Chemieverbandes auch, dass Rat und Parlament zusätzlich die erst kürzlich eingeführte Marktstabilitätsreserve verschärfen: Zertifikate sollen dem Markt entzogen und gelöscht werden, was ihren Preis zusätzlich erhöht.
Ein Anliegen der EU-Kommission für die Reform des Emissionshandels, die europäische Industrie besser vor Wettbewerbsnachteilen zu bewahren, ist aus Sicht des VCI mit dieser Einigung nicht erfüllt worden. Umso wichtiger sei es, dem Schutz vor Carbon Leakage wenigstens bei der nationalen Umsetzung der Strompreiskompensation gerecht zu werden. Sie dient dem Ausgleich der indirekten Emissionshandelskosten durch gestiegene Strompreise. Tillmann: „Die Strompreiskompensation darf auf keinen Fall gekürzt werden.“ Darauf müsse die EU bei der Festlegung ihrer Umweltbeihilfeleitlinien achten.