VCI: Änderungen an KWKG und EEG schaffen neue Belastungen
Entlastung - aber neue Kosten an anderer Stelle
Im heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Artikelgesetz finden sich Änderungen zum EEG und zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann begrüßte den im EEG vorgesehenen Erhalt des Bestandsschutzes für existierende Eigenstromanlagen.
Auf der anderen Seite führen mehrere Detailregelungen im KWKG zu höheren Belastungen und zu Unsicherheiten bei den Unternehmen, sagte Tillmann: „Die Neuregelung hat zur Folge, dass sich die Kosten insbesondere für den Mittelstand erhöhen. Die Politik sollte über eine Härtefallregelung für die betroffenen Unternehmen nachdenken.“ Nötig sei dies für Betriebe, die aufgrund der Neuregelung in Zukunft nicht mehr von der KWK-Umlage entlastet werden.
Auch für Chemieparks erhöhen sich laut Tillmann durch die Belastung mit der KWK-Umlage die Kosten, obwohl sie in hocheffizienten Netzwerk- und Verbundstrukturen wichtige Synergieeffekte schaffen und damit zu Ressourcenschonung und Klimaschutz beitragen. Höhere Kosten hätten zur Folge, dass die effiziente Eigenstromversorgung für die Betreiber von Chemieparks unwirtschaftlich werden kann. Aus diesem Grund sollte im KWKG analog zum EEG, so Tillmann, Eigenstrom grundsätzlich von der KWK-Umlage ausgenommen werden.