Reinraumtechnik für Schutz vor Einflüssen der Umgebung
25.03.2020 - In immer mehr Bereichen der Technik, allen voran der Mikroelektronik, der Feinmechanik, der Lebensmittelindustrie, der Pharmazie oder der Medizintechnik, aber auch im Bereich der Akku-Technologie, werden besondere Anforderungen an die Reinheit der Raumluft, der eingesetzten Betriebsmittel, des Arbeitsplatzes, der Prozessmedien sowie der Personen gestellt.
Die verschiedenen Aufgaben und Maßnahmen der Reinraumtechnik zur Absicherung dieser Anforderungen sind in der Richtlinienreihe VDI 2083 beschrieben. Das neue Blatt 1 der VDI 2083 legt die Klassifizierung für die Partikelreinheit der Luft in Reinräumen und reinen Bereichen fest. Neue Richtlinie VDI 2083 Blatt 1 legt die Klassifizierung für die Partikelreinheit der Luft in Reinräumen und reinen Bereichen fest.
Die Aufgabe der Reinraumtechnik besteht darin, Prozessabläufe zu ermöglichen, bei denen entweder Umgebungseinflüsse das Produkt kompromittieren oder Produkteinwirkungen die Umgebung und/oder den Menschen gefährden könnten. Die VDI 2083 Blatt 1 legt die Zuordnung der gemessenen Konzentrationen von luftgetragenen Partikeln bestimmter Größen zu international genormten Luftreinheitsklassen fest.
Die Klassifizierung dieser Richtlinie bezieht sich auf Reinräume und Reinraumbereiche. Darüber hinaus kann sie herangezogen werden, um die Anforderungen an verschiedene Installations- und Betriebszustände zu spezifizieren. Weitere Einzelheiten hierzu werden in den anderen Blättern der Richtlinienreihe VDI 2083 sowie den betreffenden Normen der Reihe DIN EN ISO 14644 behandelt.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2083 Blatt 1 „Reinraumtechnik – Partikelreinheitsklassen der Luft“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Januar 2020 als Entwurf und kann zum Preis von 40,30 EUR beim Beuth Verlag (Tel.:+49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/2083 möglich.
Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.03.2020. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.