REACh 2018…und weiter geht’s
Trotz der am 1. Juni 2018 ablaufenden Registrierungsfrist wird REACh ein Thema bleiben
Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Fertigstellung der letzten Registrierungsdossiers für ihre vorregistrierten Stoffe. Die letzte Abgabefrist für Stoffe in den Mengenbereichen von 1 - 10 und 10 - 100 t/a und Betrieb endet zum 1. Juni 2018.
An vielen Stellen freut man sich auf das Ende dieser Frist, da man, und dies ist nur menschlich, dann erst einmal wieder durchatmen kann und seine Pflicht zunächst erfüllt hat.
Aber ist dies tatsächlich so? Das Ende der Registrierungsfristen für vorregistrierte Phase-In-Stoffe ist nicht das Ende von REACh. Vielmehr ist dies nach verschiedenen Gesichtspunkten erst der Anfang. Ab dem 1. Juni 2018 liegt der europäischen Chemikalienagentur ein umfassendes Bild der im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hergestellten, importierten, gehandelten und verwendeten chemischen Stoffe in Mengen von mehr als 1 t/a vor.
Was geschieht also nun nach dem 31. Mai 2018? Was muss man beachten?
Evaluierung
Die Bewertung von Dossiers und wissenschaftlichen Angaben zu Stoffen spielt seit mehreren Jahren bereits eine große Rolle bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und den Mitgliedsstaaten und dies wird auch über den 31. Mai 2018 fortgesetzt.
Das Ziel von REACh ist nicht die Erfassung chemischer Stoffe im EWR und die Ablage der Registrierungsdossiers, sondern laut Artikel 1: „…, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, …“. Und dies ist mit der Einreichung eines Registrierungsdossiers eben noch nicht erreicht, sondern zunächst einmal nur aus der Sicht des Registranten dargestellt.
Vertragliches
Jeder Registrant sollte seine Vertragslage prüfen. Hersteller, Importeure und Alleinvertreter, aber unter Umständen auch nachgeschaltete Anwender, fanden sich nach der Vorregistrierung als Mitglieder in Stoffinformationsforen (SIEFs) wieder, die dem Datenaustausch dienen. Darin wurden auch der „Lead Registrant“ und die Registrierungsstrategie festgelegt. Diese Foren haben sich als gutes, zentrales Werkzeug für die Kommunikation bei allen stoffrelevanten Fragestellungen bewiesen.
REACh definiert die Operationsfähigkeit der SIEFs in Artikel 29(3) aber mit: „Jedes SIEF muss bis zum 1. Juni 2018 arbeitsfähig sein“. Somit entfällt die Grundlage zur Fortführung. Allerdings sind einige Aufgaben einfacher zu bewerkstelligen, wenn die grundsätzliche SIEF-Struktur erhalten bleibt. Als Beispiel sei hier nur der Vorgang genannt, der nötig wird, wenn ein Hersteller oder Importeur einen Stoff, der bereits registriert wurde, zum ersten Mal in Verkehr bringen möchte. ECHA teilt dies allen bisherigen Registranten mit. Nun muss eine Struktur, die alle Registranten umfasst, die Verhandlungen zum Thema Datenteilung führen, die Kosten für den sog. Letter of Access müssen definiert werden usw. Dies funktioniert über eine SIEF-ähnliche Struktur oder ein Konsortium. Firmen in einem Konsortium sollten ebenfalls prüfen ob dieses mit Abschluss der Registrierungen endet. Das potenzielle Ende von SIEFs und Konsortien ist aber nur der Anfang.
Aktualität
Man sollte davon ausgehen, dass im weiteren Verlauf der Umsetzung von REACh Dossiers auch retrospektiv überprüft werden. Sprich, ein Dossier, das niemals aktualisiert wurde, kann und wird früher oder später die Neugier der ECHA wecken. ECHA stellt bereits jetzt öffentlich dar, wann eingereichte Dossiers zum letzten Mal aktualisiert wurden (eine große Anzahl wurde seit der Einreichung gar nicht aktualisiert). Relevante Änderungen sind neben neuen Daten zu den Stoffeigenschaften auch Anpassungen bei Tonnage oder Verwendungen des Stoffes. Es empfiehlt sich daher, ein Dossier nicht als statisches Gebilde zu betrachten. Vor allem wenn Stoffe für weitere regulatorische Aktionen benannt wurden. Diese Stoffe werden näher betrachtet und man sollte im Vorfeld bereits die Aktualität der Daten prüfen. ECHA und die Mitgliedsstaaten legen ein besonderes Augenmerk auf Stoffe die in großen Mengen mit weiter Verbreitung („wide dispersive use“) verwendet werden (z.B. beim Konsumenten). Solche Verwendungen sollten daher in einem Dossier nur erscheinen, wenn diese auch zutreffend sind und nicht „zur Sicherheit, damit wir nichts vergessen“ mit aufgenommen wurden.
Besonders besorgniserregende Stoffe
Weiter vorangehen wird es auch mit der Identifizierung von Stoffen, die besonders besorgniserregend (engl.: Substances of Very High Concern = SVHC) sind. Dazu liefern die Registrierungsdossiers die notwendigen Daten. Artikel 57 beschreibt die Kriterien, die einen Stoff als SVHC identifizieren. Hier findet sich unter Punkt f auch eine erweiternde Passage. Danach kann potenziell jeder Stoff, der schwerwiegende Gefahren für Mensch und Umwelt darstellen kann, als SVHC identifiziert und auf die Kandidatenliste für Stoffe, deren Verwendung einer Zulassung unterworfen werden soll, aufgenommen werden. Diese Kandidatenliste wird zweimal pro Jahr erweitert. Für Stoffe, die sich auf dieser Liste befinden gelten unmittelbar besondere Pflichten, was z.B. auch eine Aktualisierung des Sicherheitsdatenblattes nach sich ziehen kann.
Der Vollzug
Die Umsetzung von REACh überprüft der Vollzug. Ab dem 1. Juni 2018 sollten keine Stoffe mehr ohne Registrierung im EWR zu finden sein, es sei denn, es bestünde keine Registrierungspflicht. Vollzogen werden kann dann alles was REACh erfordert (z.B. Registrierungsstatus, Verwendungen, Sicherheitsdatenblätter etc.). Die Abstimmung für den Vollzug erfolgt auf europäischer Ebene bei der ECHA im Forum, dort werden gemeinsame Projekte vereinbart und dann in den Mitgliedsstaaten umgesetzt.
Das zuvor Dargestellte ist keine erschöpfende Checkliste, es gibt noch viele weitere Aspekte, die unter REACh beachtet werden müssen. Dies betrifft z.B. die nachgeschalteten Anwender. Auch Großhändler und Verkäufer von Erzeugnissen sind nicht ohne Pflichten unter REACh.
Abschließend sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich grundsätzlich jeder Betrieb dauerhaft mit dem Thema REACh-Konformität beschäftigen muss. REACh ist kein Registrierungsprogramm, sondern eines der weltweit größten Unterfangen zur Etablierung der sicheren Verwendung von Chemikalien von deren Herstellung bis zum Produkt für den Endverbraucher und es besitzt kein Enddatum. Oder, wie die ECHA mehrfach klargestellt hat: “The responsibility for the safe use of your products will never end”.
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