Neues aus dem VAA – Chancengleichheitsumfrage 2020
VAA Umfrage zur Chancengleichheit zeigt Handlungsbedarf bei der Unternehmenskultur
Ende 2020 hat die große Koalition den Gesetzgebungsprozess für das zweite Führungspositionengesetz auf den Weg gebracht, mit dem erstmals eine gesetzlich verbindliche Quotenregelung für Unternehmensvorstände eingeführt werden soll. In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern müsste demnach künftig mind. ein Mitglied eine Frau sein. Der VAA hat seine Mitglieder im Dezember 2020 nach ihrer Meinung zu einer Quotenregelung gefragt.
Die Ergebnisse zeigen, dass viele VAA-Mitglieder die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote von 30 % für Vorstände börsennotierter und mitbestimmter Aktiengesellschaften begrüßen würden und auch einer entsprechenden Quotenregelung für die Führungsebenen unterhalb des Vorstandes aufgeschlossen gegenüberstehen.
29 % der mehr als 1.600 Umfrageteilnehmer aus dem Kreis der VAA-Mitgliedschaft – 47 % Frauen und 53 % Männer – würden die Einführung einer solchen Quote demnach sehr positiv bewerten, weitere 24 % eher positiv. Auch eine Frauenquote für die Führungsebenen unterhalb des Vorstandes wird von der Mehrheit in gleicher Weise befürwortet. Eher negativ sehen die Frauenquote 18 % der Befragten, 13 % fänden sie sehr negativ.
Die Zustimmung zu einer gesetzlichen Frauenquote fällt bei Männern und Frauen erwartungsgemäß unterschiedlich stark aus. Mehr als 70 % der Frauen sehen die Quote positiv, bei den Männern sind es etwas mehr als ein Drittel (37 %). Einen eindeutigen Alterstrend gibt es dagegen nicht: Die Zustimmungsquote liegt bei den Teilnehmern im Alter bis 30 Jahre sowie bei den 41 bis 50-Jährigen mit rund 50 % am niedrigsten. In allen anderen Altersgruppen ist die Zustimmung größer.
Auch im Hinblick auf Hierarchieebenen, denen die Befragten angehören, folgen die Ergebnisse keiner eindeutigen Richtung. So fällt die Einschätzung der Quote auf der untersten Stufe (tarifnahe außertarifliche Angestellte) und auf der zweithöchsten Stufe (obere Führungskräfte) positiver aus als bei den hierarchisch dazwischenstehenden leitenden Angestellten sowie den Mitgliedern von Vorständen und Geschäftsführungen.
„Die VAA-Mitglieder blicken differenziert, aber insgesamt mehrheitlich positiv auf eine gesetzliche Frauenquote“, so der 1. Vorsitzende des VAA Rainer Nachtrab. „Auch aus Sicht des VAA-Vorstands ist das geplante Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung.“
Ruth Kessler, Mitglied des VAA-Vorstandes und Schatzmeisterin des Verbandes, fügt hinzu: „Eine Quotenregelung hat als Instrument sicherlich gewisse Defizite. Aber ein Blick auf die Entwicklung der Geschlechterverteilung in den vergangenen Jahrzehnten zeigt, dass diese Maßnahme offenbar notwendig ist, um eine spürbare Veränderung hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in den Unternehmensvorständen zu erreichen.“ Die Unternehmen seien gefordert, eine entsprechende Kultur auch in den Führungsebenen unterhalb des Vorstandes konsequent zu leben, um eine kontinuierliche Personalentwicklung weiblicher Führungskräfte bis in die Vorstandsebene sicherzustellen.