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Merck erhält letzte kartellrechtliche Freigabe für AZ-Übernahme

02.05.2014 -

Merck hat mit der Freigabe der geplanten Übernahme von AZ Electronic Materials durch die chinesische Wettbewerbsbehörde die letzte noch ausstehende kartellrechtliche Freigabe erhalten. Nun haben die AZ-Aktionäre Zeit bis zum 7. Mai 2014, ihre Aktien anzudienen. Mit Erteilung der wettbewerbsrechtlichen Freigabe in China wurde die Mindestannahmequote wie geplant auf 75 % gesenkt. Nach britischem Übernahmerecht kann Merck die Transaktion abschließen, sobald alle Bedingungen erfüllt und die Mindestannahmequote erreicht ist. Die kartellrechtlichen Freigaben in Deutschland, Japan, Taiwan und den USA waren Merck bereits erteilt worden.

„Wir freuen uns sehr, dass wir nach den konstruktiven Gesprächen mit der chinesischen Wettbewerbsbehörde die kartellrechtliche Freigabe in China erhalten haben und die Übernahme von AZ nun zügig abschließen können," sagte Karl-Ludwig Kley, Vorsitzender der Geschäftsleitung von Merck.

Bis 13:00 Uhr (GMT) am 30. April 2014 waren Merck 241.969.338 AZ-Aktien wirksam angedient worden, was rund 63,52 % des Aktienkapitals von AZ Electronic Materials entspricht. Am 5. Dezember 2013 hatte Merck bekannt gegeben, dass mit dem Board of Directors von AZ Electronic Materials eine Einigung über die Abgabe eines Übernahmeangebots in bar für AZ erzielt worden war. Dessen Ziel ist es, das Materialien- und Spezialchemiegeschäft von Merck durch den Zusammenschluss mit einem der weltweit führenden Premiumanbieter von Hightech-Materialien für die Elektronikindustrie weiter auszubauen.