Mehr Gas durch Spurenelemente
Einspruch gegen Agraferm-Patent zurückgewiesen
Erfreulicher Ausgang zweier mündlicher Verhandlungen bei der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes in Den Haag für Agraferm Technologies. Bei den Terminen im September und Oktober wurde der Einspruch gegen das Agraferm-Patent für den Spurenelemente-Komplex mit der Nummer EP 2231528 B1 vollumfänglich zurückgewiesen. Somit können sich Biogasanlagenbetreiber auch weiterhin auf die gewohnt hohe Qualität der Agraferm-Spurenelemente-Lösung verlassen. Zudem wurde dem Einspruch von insgesamt sieben Parteien gegen das Patent eines Wettbewerbers für ein vergleichbares Produkt stattgegeben.
Bakterien und andere Mikroorganismen ernähren sich von Spurenelementen, die für die Methanbildung unverzichtbar sind. Da der “Hunger“ der Mikroorganismen in dieser Hinsicht durch die sehr unterschiedlichen Einsatzstoffe in Biogasanlagen – wie organische Abfälle, Grünschnitt, Energiepflanzen, Hühner- oder Schweinemist etc. – in den seltensten Fällen ausreichend gedeckt wird, setzen die Betreiber dosiert die Zugabe von Spurenenlementen ein.
Um die Gasausbeute positiv zu beeinflussen, hat Agraferm im Jahr 2007 eine Spurenelemente-Lösung patentieren lassen. Die Verhandlungen bei der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts haben nun einerseits ergeben, dass der patentiere Agraferm-Nährstoffkomplex auf einer schützenswerten Erfindung basiert. Andererseits wurde das Patent eines Wettbewerbsunternehmens auf ein ähnliches Produkt vollumfänglich zurückgewiesen. Neben Agraferm hatten sechs weitere Parteien, darunter die Firmen Miavit, Uphoff, Kemira Oyj und die Fritz Köster Handelsgesellschaft, erfolgreich Einspruch gegen das Patent mit der Nummer EP 1997901 B1 des Konkurrenten eingelegt.