Logistik & Supply Chain

Lobraco Akademie: Neue Schulungsanforderungen zur Luftfracht

13.10.2011 -

Schon seit Jahren sind die gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit Gefahrgut/Gefahrstoff implementiert und Mitarbeiter werden gem. nationaler und internationaler Vorschriften geschult. Hierbei geht es um Themen wie z.B. ADR Unterweisungen, SQAS, Gefahrgutbeauftragten- und Sicherheitsschulungen der Chemiebranche.
Neu sind jedoch Regelungen im Umgang mit und der Lagerung von Luftfracht. Eine sichere Transportkette soll mit dem Ziel gewährleistet sein, dass niemand Waren zu terroristischen Zwecken missbrauchen oder manipulieren kann. Schulungen und Unterweisungen dienen maßgeblich dazu, ein Bewusstsein für diese neue Thematik zu schaffen.
Die Europäische Kommission hat mit der EU (VO) 2320/2002 ein Konzept der sicheren Lieferkette angestoßen und in der aktuellen EU (VO) 185/2010 folgende Beteiligte in der sicheren Transportkette benannt: Absender (bV), Versandspedition (Transporteur/RegB) und Abgangsflughafen (RegB). Diese müssen nun entsprechende Schulungen nachweisen. Je nach Bereich der sicheren Transportkette, in die ein Unternehmen gehört, sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen und Schulungen einzuleiten. Nur dann kann Luftfracht umgehend, ohne Zeitverlust und Zusatzkosten, wie gewohnt verladen werden.
Ein bekannter Versender (Absender von Luftfracht) muss einen Beauftragten für die Sicherheit ernennen, der eine 35 Std. Schulung gem. LBA Musterlehrplan zu absolvieren hat. Alle Mitarbeiter mit physischem Kontakt zur identifizierbaren Luftfracht benötigen eine Schulung (EU (VO) 185/2010 Anhang 11.2.3.9.). Das Schulungsprogramm muss vom LBA zugelassen sein.
Ein Transporteur, Frachtführer/ Subunternehmer, der die Luftfracht vom bekannten Versender zum „Reglementierten Beauftragten" befördert, muss die Transporteurserklärung einhalten. Auch hier wird eine Unterweisung gefordert. „Reglementierte Beauftragte" gem. EU (VO) 300/2008 sind Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen, die die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten. Hierzu zählen seit Ende April 2010 auch Lageristen und Verpacker. Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben für die Schulung der unterschiedlichen Personengruppen erteilt.
Die neuen gesetzlichen Anforderungen sind ohne Produktivitätsverluste in den Tagesablauf zu intrigieren. Betroffene sollten sich mit der Thematik auseinander setzen, denn 2013 wird es zu Verzögerungen bei der Luftfracht kommen, weil eine Übergangsfrist ausläuft. Bekannte Versender ohne staatliche Zulassung, müssen ihre Luftfracht nun jedes Mal einer Kontrolle (z.B. Röntgen) zuführen. Fluggesellschaften warnen schon heute vor einem „Sendungsstau" am Flughafen.
Bei dieser Thematik sollte man stets auch an Haftung, Verantwortung, Auswirkung auf die Firma, Produktpiraterie, Arbeitsschutz und Schadensansprüche Dritter denken. Schulungen sind Investitionen in die Mitarbeiter und in diesem speziellen Fall auch in die Sicherheit der Allgemeinheit.

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