Investitionsförderung für KMU
Unternehmenszuschüsse bis Juni sichern
GRW-Förderung: Bis zum 30. Juni dieses Jahres können Unternehmen noch von der derzeitigen Förderung aus der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaft" (GRW) profitieren.
„Wer bereits eine Investition geplant und alle notwendigen Unterlagen zusammen hat - insbesondere die Finanzierungsbestätigung der Hausbank - für den stehen die Chancen gut.
Bis Ende des Halbjahrs werden die Zuwendungen noch nach den jetzigen Regularien bewilligt", so Krystyna Dietrich, zuständig für den Bereich GRW in der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Aktuell setzt sich die Höhe der Investitionsförderung aus einem Basisfördersatz (in Abhängigkeit von Größe und Standort des Unternehmens zwischen 5 und 35 Prozent) und möglichen Zuschlägen von bis zu 15 Prozentpunkten zusammen.
Gefördert werden Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, wie zum Beispiel die Anschaffung von Maschinen und Anlagen. Die Förderhöhe richtet sich vor allem nach der Schaffung neuer, dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Zudem werden soziale und tarifliche Standards bewertet.
Solange Haushaltsmittel ausreichend zur Verfügung stehen, kann noch nach den aktuell gültigen Landesregelungen bewilligt werden. Derzeit werden diese überarbeitet. Klar ist: Künftig fallen die Förderhöchstsätze aus EU-rechtlichen Gründen geringer aus. „Wer seinen Antrag bereits gestellt hat, sollte zeitnah die Unterlagen vervollständigen. So können die Unternehmen die günstigeren Konditionen noch nutzen", so Dietrich abschließend.
Das Beratungsteam der IB steht für Fragen zur Verfügung. Sie informieren zur GRW-Unternehmensförderung und auch über die breite Palette alternativer Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, wie über die Produkte des KMU-Darlehensfonds.
Mehr zur GRW-Förderung und zu den weiteren IB-Förderangeboten steht unter www.ib-sachsen-anhalt.de bereit.