IG Metall und IG BCE: Bundesregierung muss die Förderung erneuerbarer Energien europafest machen
18.12.2013 -
Die EU-Kommission sieht insbesondere durch die von der schwarz-gelben Bundesregierung in 2012 vorgenommene Änderungen im deutschen Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) eine nicht genehmigte staatliche Beihilfe für die Produzenten von Strom aus erneuerbaren Quellen und Grubengas und leitet deswegen ein Prüfverfahren gegen Deutschland ein. Sie stellt außerdem die Begrenzung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen in Frage.
Mit der Eröffnung dieses Verfahrens gefährdet die EU-Kommission den Erfolg der Energiewende und benachteiligt die im internationalen Wettbewerb stehenden energieintensiven Unternehmen. Der Abwanderung von Betrieben mit hoher Energieintensität muss entgegenwirkt werden. Die neue Bundesregierung muss jetzt dafür sorgen, dass Ausbau und Förderung erneuerbarer Energien weitergehen, ohne dass Arbeitsplätze bedroht werden. Sie muss eine rasche Klärung herbeiführen, dass energieintensive Betriebe auch nach grundsätzlicher Auffassung der EU weiterhin Anrecht auf Entlastung haben werden.
Dazu fordern die IG Metall und die IG BCE:
- Eine umfassende, ausgewogene und europarechtskonforme Reform des EEG, um die Ausbauziele für erneuerbare Energien möglichst kosteneffizient zu erreichen.
- Verlässliche Investitionsbedingungen für EEG-Neuanlagen.
- Einen Bestandschutz für EEG-Altanlagen.
- Eine weitere Einbeziehung der Stromerzeugung von Grubengas in die Förderung erneuerbarer Energien.
- Die energieintensiven Unternehmen der Metall-, Elektro-, Kunststoff- und Grundstoffindustrien und der Bergbau stehen mit ihren Produkten im internationalen Wettbewerb, innerhalb und außerhalb der EU. Um sie dort nicht zu benachteiligen, muss die Begrenzung der EEG-Umlage beibehalten werden. Sinnvoll wäre eine Wiedereinführung der alten Schwellenwerte von 10 GWh Strommindestabnahmemenge und 15% Anteil der Energiekosten an der Bruttowertschöpfung mit einer Gleitklausel, um nicht betriebliche Energieeffizienzsteigerungen ins Leere laufen zu lassen.
- Keine Berücksichtigung von Werkverträgen und Leiharbeitsverhältnisse bei der Ermittlung der Bruttowertschöpfung.
- Bei der Beurteilung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit muss auch der Wettbewerb innerhalb und außerhalb der EU berücksichtigt werden, außerdem die weltweit nahezu einheitliche Preisbildung an Warenbörsen.
- Eigenstrom muss von der EEG-Umlage ausgenommen bleiben.
- Von der EU-Energiesteuerrichtlinie ausgenommene Prozesse und Verfahren müssen auch von der EEG-Umlage und anderen Abgaben und Umlagen auf die Strompreise ausgenommen werden dürfen.
Die Energiewende darf die Industrie und die privaten Verbraucher nicht überfordern. Innovative Produkte und enge Forschungsverbünde sind die Voraussetzung einer erfolgreichen Energiewende, sie müssen auch künftig innerhalb funktionierender Wertschöpfungsketten in Deutschland produziert werden können. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist und bleibt eine sichere Rund-um-die-Uhr-Versorgung mit Strom zu international wettbewerbsfähigen Preisen. Für die energieintensive Industrie ist die Kompensation politisch bedingter Strompreiserhöhungen (EEG, Emissionshandel, KKW-Abschaltung, Energiesteuer usw.) erforderlich, um wettbewerbs- und beschäftigungsfähig bleiben zu können.