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Hände weg vom Patentschutz!

Der Bundestag will Biopatente beschränken - und stellt dabei den Patentschutz insgesamt in Frage

24.02.2012 -

Regierung und Opposition sind sich einig: Der Patentschutz auf gentechnische Verfahren sowie gentechnisch veränderte Pflanzen und Tier soll beschränkt werden. Das sieht der erste Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Biopatentrichtlinie vor. Bei der Wahl der Mittel gehen die Parlamentarier jedoch weit über das beabsichtigte Ziel hinaus. Es ist sehr zu hoffen, dass die Abgeordneten dies noch korrigieren. Sonst wird es keine Innovationen auf dem Gebiet der Gentechnik in Deutschland mehr geben.

Was ist passiert?

In einem gemeinsamen Antrag lehnen alle Fraktionen des Bundestages die Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen ab. Das ist bereits so im Europäischen Patentübereinkommen verankert. Darüber hinaus wird jedoch noch gefordert, den Stoffschutz für gentechnisch veränderte Produkte aus gentechnischen Verfahren zu beschränken. Abgelehnt werden auch Sorten- und Tierrassen-übergreifende Patente gentechnisch veränderter Pflanzen und Tiere.

Ein Patent ist kein Eigentumsrecht

Dahinter steht die Befürchtung, bestimmte Formen tierischen und pflanzlichen Lebens könnten in Zukunft privatisiert werden, also zumindest zeitweise einem privatwirtschaftlich agierenden Unternehmen gehören. Nur dieses könnte dann über bestimmte genetische Ressourcen verfügen. Ein Patent ist jedoch kein Eigentumsrecht, also auch kein Mittel zur Privatisierung. Es begründet lediglich das Recht des Patentinhabers, gegen Kopien der von ihm geschützten Verfahren und Erzeugnisse vorzugehen.

Würde die Politik diesen Unterschied berücksichtigten, müsste sie nicht die Patentierbarkeit bestimmter gentechnischer Verfahren oder Produkte generell verbieten oder empfindlich beschränken. Es genügt, die Wirkung solcher Patente gezielt für bestimmte Personen- oder Berufsgruppen aufzuheben.

Deutschland als Innovationswüste?
Das deutsche Patentgesetz nennt in Paragraph 11 bereits eine ganze Reihe solcher Schranken: Für Apotheker, Arzneimittelforscher und selbst Pflanzenzüchter gilt das Kopierverbot von Patenten unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Vergleichbare Ausnahmeregelungen könnten künftig auch für konventionell arbeitende (nicht „kopierende") Tierzüchter, Milchbauern und alle anderen Gruppen geschaffen werden, die die Politik aktuell vor der Wirkung von Biopatenten schützen will. Die Parlamentarier könnten so ihr Ziel erreichen. Innovatoren und Gentechnikunternehmen hätten weiterhin die Chance, ihre Forschungsergebnisse zu patentieren.

Leider hat der Bundestag diesen eleganten Weg nicht gewählt. Stattdessen stellen die Parlamentarier den Patentschutz grundsätzlich in Frage. Ohne Not schaffen die Abgeordneten gerade das wichtigste Inzentiv ab, überhaupt in Forschung und Entwicklung zu investieren.

Deutschland als Innovationswüste? Noch haben die Abgeordneten im Rechtsausschuss des Bundestages die Möglichkeit, korrigierend einzugreifen. Sie müssen diese Chance nutzen.

 

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