Glyphosat-Rechtsstreit: Bayer erreicht Einigung mit Klägeranwälten
04.02.2021 - Bayer hat eine formelle Einigung mit Klägeranwälten erreicht, um künftige Klagen im Zusammenhang mit Roundup (Wirkstoff: Glyphosat) zu managen und beizulegen.
Die Klägeranwälte reichten am Mittwoch den Antrag auf vorläufige Genehmigung des entsprechenden Class Settlement Agreements bei Richter Vince Chhabria ein, der für die sogenannte Monsanto-Multi-District-Litigation verantwortlich ist, in der mehrere Gerichtsverfahren gebündelt sind. Teil der Einigung ist eine Zusage von bis zu 2 Mrd. USD, für die das Unternehmen bereits im vergangenen Jahr Rückstellungen gebildet und kommuniziert hatte, die für künftige Ansprüche und weitere Komponenten des Vergleichs bereitgestellt werden sollen. Die Einigung soll Teil einer umfassenden Lösung für die Roundup-Rechtsstreitigkeiten von Monsanto sein.
Mit dem Antrag auf vorläufige Genehmigung beginnt der Prüfungsprozess des Gerichts. Die Parteien sind mit der überarbeiteten Einigung gewissenhaft auf die Fragen eingegangen, die das Gericht zuvor aufgeworfen hatte.
Elemente der Einigung sind ein Fonds, aus dem in Frage kommende künftige Kläger zunächst in den kommenden vier Jahren Kompensationszahlungen erhalten sollen, ein wissenschaftliches Beratungsgremium, dessen Erkenntnisse zwar nicht rechtlich bindend wären, in künftige Gerichtsverfahren mit Klägern dieser Gruppe aber als Beweismittel einfließen können, sowie ein umfassendes Programm zur Bekanntmachung des Vergleichs gegenüber künftigen Klägern. Die Einigung umfasst auch Programme zu Forschung und Diagnosemöglichkeiten, die bereits Teil der ursprünglichen Vereinbarung waren. Im Rahmen der Maßnahmen für mehr Transparenz und Zugang zu Glyphosat-Studien will Bayer auch die Genehmigung der US-Umweltbehörde EPA für einen Link auf den Etiketten der Glyphosat-Produkte einholen. Über diesen Link sollen Kunden Zugang zu Studien und Informationen bekommen, soweit Bayer diese veröffentlichen darf bzw. sie bereits öffentlich sind.
Die Vereinbarung enthält Richtlinien für die abgestufte Höhe der Entschädigung in Frage kommender künftiger Kläger für die kommenden vier Jahre.