Logistik & Supply Chain

Gefahrstoffe: Nicht alles darf auch überall gelagert werden

Genehmigungssituation regional verschieden – wenig Entwicklungspotential

14.05.2014 -

Weil bei der Lagerung von Gefahrstoffen besondere Auflagen zu beachten sind, werden mancherorts die Kapazitäten für bestimmte Stoffe knapp. Im Interview mit dem CHEManager erklärt Professor Thomas Krupp, FH Köln, der maßgeblich auch an der Chemielogistikstudie der Bundesvereinigung Logistik (BVL) beteiligt war, die Hintergründe.

CHEManager: Welche besonderen Auflagen müssen Dienstleister erfüllen, die in der Chemielogistik tätig sind?

T. Krupp: Chemikalien unterliegen bei der Lagerung und beim Transport besonderen Vorschriften. Bei Gefahrgut-Transporten müssen beispielsweise Sicherheitsauflagen wie Zusammenladeverbote erfüllt werden. Richtig anspruchsvoll wird es aber bei der Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten oder Feststoffen sowie oxidierenden Stoffen, die brandbeschleunigend wirken. Sie sind den Lagerklassen 3, 4 und 5 zugeordnet, für die deutlich verschärfte Brandschutzauflagen gelten, die nur mit einer eigenen Werksfeuerwehr erfüllt werden können. Darüber hinaus müssen auch für die Lagerklassen 2a (Gase unter Druck), 6 (giftige und sehr giftige Stoffe) und 8 (ätzende Stoffe) besondere Schutzeinrichtungen vorbehalten werden. Außerdem sind die Dienstleister verpflichtet, ihre Organisation nachweislich auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auszurichten und ihre Mitarbeiter regelmäßig zu schulen.

Stehen aus Ihrer Sicht in Deutschland genügend Einrichtungen zur Verfügung, die diese Voraussetzungen erfüllen?

T. Krupp: Grundsätzlich gibt es deutliche Unterschiede bei der regionalen Verteilung der produzierenden Industrie und ihren Dienstleistern. Historisch gewachsen sind insbesondere die klassischen Chemiestandorte um Ludwigshafen, das Rheinland, Leuna-Buna-Bitterfeld und Frankfurt. Dort haben die jeweiligen Werke Einrichtungen geschaffen, die auf ihren Bedarf ausgelegt sind und den besonderen Sicherheitsanforderungen entsprechen. In der Regel liegen ihre Lagerstandorte innerhalb von Chemie- oder Industrieparks und profitieren von deren Sicherheitsstandards wie beispielsweise der Werksfeuerwehr und der Arbeitsmedizin. Dort sind durch die Ausdifferenzierung der Konzerne in Funktionseinheiten Spezialdienstleister entstanden, die ihre Leistungen auch für externe Kunden außerhalb des Standorts anbieten.

Wie beurteilen Sie die Entwicklungsmöglichkeiten für Gefahrstofflagerkapazitäten?

T. Krupp: Aufgrund der hohen Sicherheitsauflagen ist es sehr teuer, neue Lagerkapazitäten für Gefahrstoffe zu schaffen, die besonders anspruchsvoll im Handling sind. Das stellt in der aktuellen Marktlage mit extrem volatiler Nachfrage und kurzfristigen Kundenbeziehungen eine hohe Hürde für die Entwicklung neuer Anlagen dar. Für Dienstleister ist das Investitionsvolumen ohne die Absicherung durch einen langfristigen Vertrag kaum zu bewältigen. Hinzu kommt, dass das Gefahrenpotential, das mit der Chemikalienlagerung verbunden ist, bei der Bevölkerung meist auf wenig Akzeptanz stößt. Deshalb gelten für die Genehmigung neuer Standorte extrem restriktive Vorschriften. Vor diesem Hintergrund stellt der Ausbau bestehender Lager mit den erforderlichen Betriebsgenehmigungen das wahrscheinlichste Szenario dar.

Woran können sich Kunden mit speziellen Anforderungen bei der Dienstleisterauswahl orientieren?

T. Krupp: Hohe Expertise findet sich natürlich an den klassischen Chemiestandorten. Die dortigen Dienstleister verfügen in der Regel über umfassende Genehmigungen für die Lagerung von Gefahrstoffen. Auch außerhalb dieser Standorte bieten spezialisierte Dienstleister ein umfassendes Leistungsportfolio. Ausschlaggebend ist, welche Lagergenehmigungen im Einzelnen vorliegen - denn nicht alle Stoffe dürfen überall gelagert werden.

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