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Betriebliche Altersversorgung: Reform der Betriebsrenten geht in die nächste Runde

09.03.2017 -

Die Chemie-Arbeitgeber halten eine konsequente Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in der vom Kabinett vorgelegten Form nach wie vor für unabdingbar. Das betonte BAVC-Präsidentin Margret Suckale in ihrer Eingangsrede zur Fachtagung „Neue Wege der Alterssicherung“ von BAVC, IG BCE und der R+V als Trägerin des Chemie-Versorgungswerks.

Anfang Februar diskutierte der BAVC in Berlin mit Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Vorsitzenden der IG BCE, Michael Vassiliadis, und rund 150 Vertretern aus Politik und Wirtschaft den aktuellen Gesetzentwurf zur Reform der betrieblichen Altersversorgung.

Die dargelegten Standpunkte waren von besonderer Bedeutung, weil der Bundesrat kurz darauf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz Stellung genommen hat. Die Grundlage für die mittlerweile verabschiedete Stellungnahme der Länderkammer sind die Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales, des Finanzausschusses und des Wirtschaftsausschusses. Diese haben unter anderem den Punkt des Garantieausschlusses bei der so genannten „Zielrente“ aufgegriffen und wollen diesen Punkt aufweichen, indem Direktversicherungen die Möglichkeit erhalten, (Teil-)Garantien zu gewähren.

Erfolgreiche Umsetzung nicht gefährden
Neben einigen durchaus positiv zu bewertenden Empfehlungen ist gerade jene zum „Garantieausschluss“ problematisch. Aus Sicht der Chemie-Arbeitgeber gefährdet diese Empfehlung eine erfolgreiche Umsetzung der bAV-Reform. Schließlich soll durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz die reine Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung als weitere Option eingeführt werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dann lediglich die Zahlung der Beiträge zusagt und von jeder weiteren Haftung bzw. Einstandspflicht befreit ist.

Damit einhergehen soll auf der Rentenseite die Schaffung der Zielrente. Um die Enthaftung des Arbeitgebers abzubilden, aber auch, um größere Spielräume in der Kapitalanlage zu schaffen, soll diese Rentenform ohne durch den Anleger fest zugesagte Garantien auskommen. Die Interessen der Beschäftigten sind dadurch gewahrt, dass diese Form der betrieblichen Altersversorgung nur aufgrund verbindlicher Regelungen in Tarifverträgen möglich sein soll.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen notwendig
Wenn Direktversicherungen die Gewährung von Garantien ermöglicht wird, hat das eine Benachteiligung von Pensionskassen und Pensionsfonds zur Folge. Diese Einrichtungen hätten de facto keine Chance zur Umsetzung des neuen Instruments, da sie die Kapitalanlageregularien (Solvency II) nicht erfüllen können.

Damit würde insgesamt das Ziel der Einführung einer wirklich neuen Zusageform ohne Haftung des Arbeitgebers und ohne Garantie der Versorgungseinrichtung unterlaufen. Gerade dieser Gewinn an Flexibilität soll die betriebliche Altersversorgung für die Unternehmen attraktiver machen und zu einer größeren Verbreitung von Betriebsrenten führen. Die Beschäftigten wiederum können insbesondere von besseren Chancen in der Kapitalanlage der eingezahlten Gelder profitieren.

In diesem Sinne hat sich Ende Februar auch die Bundesregierung geäußert. Im weiteren Verfahren wird der Bundesrat entscheiden, ob er alle Punkte der Stellungnahme aufrecht erhält und möglicherweise den Vermittlungsausschuss anruft. Diese Entscheidung ist für Anfang Juni vorgesehen.

Sozialpartner im Gespräch zur bAV-Reform: Gegensätze und Übereinstimmungen
Das erklärte Ziel der Chemie-Sozialpartner ist es, die betriebliche Altersversorgung zu stärken und die Alterssicherung der Beschäftigten auf gesunde Füße zu stellen. Weiterhin besteht Einigkeit darüber, dass die Ausgestaltung des neuen Modells den Tarifvertragsparteien überlassen bleibt. Die Voraussetzung des Abschlusses von Tarifverträgen entspricht den im Dialog zwischen Ministerien und Sozialpartnern gefundenen Positionen. Schließlich ist das auch das geeignete Mittel, um das notwendige Vertrauen der Beschäftigten in die neuen Systeme zu entwickeln. Der Vorsitzende der IG BCE, Michael Vassiliadis, warnte vor Akzeptanzproblemen, wenn die Sicht der Beschäftigten nicht ausreichend berücksichtigt werde.

Diese Fragen und weitere Facetten der Betriebsrentenreform waren Teil der abschließenden Podiumsdiskussion im Rahmen der Fachtagung in Berlin. Neben BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller und dem Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG BCE, Peter Hausmann, nahmen auch der Vorstandsvorsitzende der R+V Lebensversicherung, Frank-Henning Florian, sowie die Bundestagsabgeordneten Ralf Kapschack (SPD) und Karl Schiewerling (CDU/CSU) daran teil. Thematisiert wurde dabei auch, wie das geplante Modell den Arbeitgebern und nicht zuletzt den Beschäftigten näher gebracht werden könne, damit es wirklich zu einer Stärkung der betrieblichen Altersversorgung beiträgt. Auch die Frage nach dem Garantieausschluss für die durchführenden Versorgungseinrichtungen wurde diskutiert.

Eines hat die Tagung deutlich gezeigt: Die Chemie-Sozialpartner wollen ihre sozialpolitische Verantwortung gemeinsam wahrnehmen, um die tarifliche Altersvorsorge weiter voranzubringen.