Allianz für Lobbytransparenz: Gesetzentwurf für Lobbyregister greift nicht weit genug
Aus Sicht der Allianz muss eine Regelung mehr beinhalten als ein Lobbyregister. Hier zeige der aktuelle Entwurf Schwächen. So fehlten elementare Punkte wie ein „legislativer Fußabdruck“, der dazu beitragen würde, Eingaben von Interessensvertretern sowie eine Erläuterung der Interessenbeteiligung und -abwägung in der Begründung von Gesetzentwürfen offenzulegen. Auch die Benennung einer/s sogenannten „Lobbybeauftragten“ vermisst die Allianz im Entwurf.
Weiterhin ist die Beschränkung des Geltungsbereichs auf den Deutschen Bundestag aus Sicht der Bündnispartner zu kurz gesprungen. Die Organe der Bundesregierung sollten hier ebenfalls einbezogen werden. In der laufenden Legislaturperiode waren 219 von 278 verabschiedeten Gesetzen Regierungsvorlagen – das entspricht fast 80%. Alle Verordnungen kommen zudem von der Regierung.
Darüber hinaus plädiert die Allianz vor allem dafür, dass eine Regelung für mehr Transparenz alle Interessenvertreter gleichsam umfasst. Dass Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften von einer Transparenzregelung ausgenommen sind, widerspreche dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup unterstreicht: „Es ist gut und wichtig, dass sich etwas bewegt. Um das Vertrauen in eine wirksame Regelung zu stärken, muss aber Transparenz ohne Ausnahme für alle Formen von Interessenvertretung gelten. Da greift der aktuelle Entwurf leider noch zu kurz.“
Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland: „Der Gesetzentwurf erfüllt keinesfalls die Erwartungen, die die Bürgerinnen und Bürger nach dem Fall Amthor an einen transparenten Lobbyismus haben. Wir setzen uns für ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz mit einem echten „legislativen Fußabdruck“ ein. Nur mit einer umfassenden Regelung kann Transparenz geschaffen und das Vertrauen in die Politik gestärkt werden.“
Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): „Gute Regelungen für das Parlament sind wichtig, aber Gesetzentwürfe entstehen in der Regel innerhalb der Bundesregierung. Hier setzen viele Lobbyaktivitäten an. Darum müssen alle Regelungen für den Bundestag und die Regierung gelten.“
Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung: „Ein verpflichtendes und öffentliches Lobbyregister hat eine hohe Signalwirkung. Das geplante Gesetz ist zu kurz gesprungen. Es nimmt die an der Interessenvertretung beteiligten Akteure sehr ungleich in die Pflicht. Der Grundsatz gleiche Rechte und Pflichten muss ohne Ausnahme für alle politischen Interessenvertreter gelten, ob Verband, Anwalt oder Nichtregierungsorganisation. Nur so erreicht das geplante Gesetz sein Ziel und entsteht wirklich Transparenz.“
Albrecht von der Hagen, Hauptgeschäftsführer vom Verband Die Familienunternehmer: „Die politische Vertretung von allen Interessen ist nicht nur legitim, sondern auch wichtig für demokratische Prozesse. Transparenz für alle aber eben auch. Warum der von SPD und CDU/CSU vorgelegte Gesetzentwurf für einige Verbände Ausnahmen macht, ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar. Auch beim Lobbyismus muss gelten, gleiches Recht für alle. Oder sind den Parteien einige Lobbyisten so wichtig, dass sie die Intransparenz schützen wollen?“