Agenda New Compliance - Teil 6
Sichere Herstellung und Verwendung von Chemikalien
Hersteller und Verwender von Chemikalien benötigen komplexe Informationen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Hierzu ist ein kooperatives Zusammenwirken aller Akteure in der Lieferkette Voraussetzung. Dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) kommt hierbei eine herausragende Stellung zu.
Das Erstellen als auch das Interpretieren der SDB setzt jedoch ein hohes Maß an Expertise voraus, die in der Praxis erfahrungsgemäß häufig nicht vorhanden ist. In diesen Fällen ist fachkundige Beratung unabdingbar.
Um eine sichere Verwendung zu ermöglichen, sind im SDB die elementaren Informationen über die Eigenschaften von Stoffen oder Zubereitungen bzw. Gemische, die notwendigen Schutzmaßnahmen bei den vorgesehenen Verwendungen, die Vorschriften bei der Lagerung, das Verhalten bei Betriebsstörungen, die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen oder die Erste-Hilfe-Maßnahmen verständlich mitzuteilen. Verantwortlich für die Inhalte ist der Lieferant.
Die Anforderungen zum Erstellen der neuen erweiterten SDB, insbesondere der unterschiedlichen Expositionsszenarien, haben in der Praxis bereits große Unsicherheiten ausgelöst. Desgleichen haben die überwiegende Mehrheit der Nutzer größere Probleme mit der Interpretation der Angaben insbesondere der Expositionsszenarien (ES).
In der Praxis stellen sich häufig folgende Fragen:
• Ist meine Verwendung vom Lieferanten abgedeckt?
• Was muss ich tun, wenn meine Verwendung nicht beschrieben ist?
• Darf ich auch andere Schutzmaßnahmen ergreifen, als im ES beschrieben?
• Muss ich bei Einhaltung der empfohlenen Schutzmaßnahmen die Exposition am Arbeitsplatz messen?
• Welchem Stellenwert kommt dem DNEL in Vergleich zu AGW oder MAK-Wert zu?
Bereits die bisherigen Angaben im SDB haben häufig die Ersteller überfordert, die Angaben insbesondere zur Einstufung und Kennzeichnung sowie zum Arbeitsschutz sind des Öfteren fehlerhaft. Woran kann jedoch der Verwender ein fachkundig erstelltes SDB erkennen?
Zertifizierte Lieferanten mit dem Compliance Footprint-Gütesiegel verfügen über ein Höchstmaß an Expertise, Herstellung und Lieferung sind in Übereinstimmung mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften, langwierige Rückfragen entfallen, Lieferausfälle wegen beispielweise nicht registrierten Vorprodukten müssen nicht befürchtet werden.
Die wesentlichen Qualitätsmerkmale eines korrekten SDB sind:
• Konkrete Angaben der identifizierten Verwendungen
• Praxisgerechte Beschreibung der empfohlenen Schutzmaßnahmen
• Konkrete Angaben zu Handschuhmaterial und -dicke sowie der Gebrauchsdauer (Durchbruchszeit)
• Benennung von Gestellbrille, Korbbrille und ggf. Gesichtschutzschirm
• Detaillierte Angaben zum Atemschutz: Filtergeräte unter Angabe des Filtertyps (hierbei ist zwischen Partikel- und Gasfilter zu unterscheiden) und der Filterklasse, bzw. Beschreibung umgebungsluftunabhängiger Atemschutzgeräte
• Aufführen aller relevanter gefährlicher chemischer Reaktionen, einschließlich Angaben zur Stabilität und zu vermeidende Bedingungen (z.B. Temperatur, Feuchtigkeit, Licht)
• Vollständige Auflistung der sicherheitstechnischen Kenndaten sowie der relevanten physikalisch-chemischen Daten
• Angabe zur Zusammenlagerungen durch Angabe der Lagerklasse
• Hinweis auf bestehende Verwendungsbeschränkungen gemäß Anhang XVII REACH-VO
• Umfassende Angaben zu weiteren, zu beachtenden Vorschriften (z.B. WGK, Seveso-Richtlinie 96/82/EG, PIC-Verordnung 304/2003, Verordnung zu Suchtstoffe und psychotropen StoffeVO 1232/2002, Verordnung zum Abbau der Ozonschicht VO 2037/2000, VO 850/2004 über persistente organische Schadstoffe
Verfügt der Inverkehrbringer nicht über die geforderten Kenntnisse zum korrekten Erstellen von SDB, sollte fachkundige Beratung unbedingt in Anspruch genommen werden.
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