VCI begrüßt Hightech-Strategie des Bundeskabinetts
05.09.2018 -
Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßt die heute vom Bundeskabinett verabschiedete neue Hightech-Strategie: „Es ist gut für die Zukunft Deutschlands, dass sich die Bundesregierung zu Innovationen als Schlüssel für Wachstum, Beschäftigung und Lebensqualität bekennt. Den Anteil der Forschungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt auf 3,5 Prozent zu steigern, ist ein richtiges und wichtiges Ziel, um unsere Innovationsfähigkeit zu erhalten“, kommentiert VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann den Kabinettsbeschluss. Vor allem mit neuen Produkten und Verfahren werde die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland gestärkt.
Positiv bewertet der VCI, dass die Bundesregierung mit dem Einstieg in eine steuerliche Forschungsförderung beginnen will. Allerdings sollte diese Maßnahme nicht allein mittelständischen Unternehmen zugutekommen, unterstreicht Tillmann. „Wenn wir Innovationen auf breiter Front anschieben wollen, brauchen wir innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für die gesamte Wirtschaft. Nur so wird das 3,5-Prozent-Ziel erreicht.“ Eine steuerliche Forschungsförderung müsse für alle Unternehmen Anreize schaffen, mehr Geld für Forschung und Entwicklung in die Hand zu nehmen.
Der VCI begrüßt, dass die Bundesregierung Start-ups als wichtige Treiber für Innovationen in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen einstuft. Die Gründung und Wachstum von technologieorientierten Start-ups zu fördern, sei daher ein konsequenter Schritt.
Positiv für den Innovationsstandort sieht der VCI auch die Förderung von Schlüsseltechnologien wie Materialwissenschaften, Digitalisierung, Nano- und Biotechnologie. Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung molekularbiologischer Methoden mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von der Medizin bis hin zur Bioökonomie sei es wegweisend, dass die Bundesregierung gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft eine ressortübergreifende Agenda von der Biologie zur Innovation entwickeln wolle, so Tillmann.
Der Hauptgeschäftsführer begrüßt zudem, dass die Bundesregierung analog zum Vorgehen der EU-Kommission beim Ausarbeiten und Überprüfen von Rechtsvorschriften immer auch die potenziellen Folgen für Forschung und Innovation berücksichtigen will. „Innovationen gedeihen vor allem dann, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen ihre Entwicklung nicht behindern.“