Kohlenmonoxidpipeline vorläufig nicht genehmigt
01.11.2010 -
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat die von Bayer geplante Inbetriebnahme einer Kohlenmonoxid-Fernleitung zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen vorläufig untersagt. Nach den Eilanträgen zweier Privatpersonen hat das OVG - anders als im September das Verwaltungsgericht Düsseldorf - in Teilen zugunsten der Antragsteller entschieden. Bayer bzw. die Tochter Bayer Materialscience wird die Gerichtsbeschlüsse eingehend prüfen. „Diese Entscheidung ist ein herber Rückschlag für unser Projekt", erklärte Tony Van Osselaer, Vorstandsmitglied von Bayer Materialscience. „Falls die heutige Eilentscheidung Bestand haben sollte, wäre dies ein sehr negatives Signal für die Region und insbesondere für den Standort Uerdingen."