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Emissionserklärung wird bald fällig

05.12.2016 -

Bis zum 31. Mai 2017 müssen Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen turnusgemäß ihre Emissionserklärung für das Jahr 2016 abgeben. Unternehmen, die seit 2012 neue Anlagen in Betrieb genommen oder ihr Emissionsverhalten geändert haben, müssen besonders viel Zeit für die Datenerhebung einplanen, raten die Experten von Dekra. Sonst drohen vor dem Stichtag Engpässe. Gemäß der 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(11. BImSchV) sind Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen betroffen. Beispiele sind die Energie-, Grundstoff- oder Prozessindustrie. Sie müssen der zuständigen Länderbehörde Art, Menge und Zeit der emittierten Luftverunreinigungen melden. Die Menge der Emissionen wird auf Basis von Messungen, Berechnungen oder Schätzungen angegeben, was in der Praxis immer wieder für Beratungsbedarf sorgt. Der bürokratische Aufwand ist erheblich; eine fehlerhafte Erklärung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Dekra rät deshalb dazu, in Zweifelsfällen externe Fachleute hinzuzuziehen.

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