Gesunde Luft
Bestimmung der Schutzwirkung von Belüftungssystemen in Operationssälen
Chirurgische Eingriffe am Menschen werden je nach Komplexität und Hygieneanspruch in Operationssälen oder Eingriffsräumen durchgeführt, die abgestuften lufthygienischen Anforderungen genügen müssen. Bei Operationen mit höchsten Anforderungen an die Luftreinheit sind nach der Schweizerischen Richtlinie SWKI-Richtlinie 99-3 und der DIN 1946-4 die Operationssäle mit einer so genannten turbulenzarmen Verdrängungslüftung auszustatten. Gegenüber einer Mischlüftung kann diese Luftführung im OP-Raum einen Schutzbereich schaffen, in dem praktisch keimfreie Zuluftqualität herrscht. Zur eindeutigen Qualifizierung von OP-Räumen mit unterschiedlichsten Lüftungssystemen ist die in beiden Regelwerken angegebene Testmethode, die Schutzgradmessung, grundsätzlich geeignet. Mit dieser Testmethode können OP-Säle einfach, zuverlässig, reproduzierbar und wirtschaftlich klassifiziert und verglichen werden. Insbesondere ist es mit dieser Methode möglich, den Einfluss von Einzeleinflüssen, wie medizintechnische Installationen, die Lage der Abluft- und Umluftöffnungen usw. einfach und schnell festzustellen. Zur fehler- und zweifelsfreien Anwendung dieser Testmethode werden in diesem Artikel ergänzende Erläuterungen gegeben, damit die Regelwerke von messtechnisch qualifizierten Spezialisten zweifelsfrei angewendet werden können.
In vielen Bereichen des täglichen Lebens und der Forschung müssen verschiedene Tätigkeiten unter bestimmten hygienischen und/oder in reiner, d. h. nahezu partikelfreier Umgebung, in so genannten Reinen Räumen, ausgeführt werden. Die Luftqualität dieser Reinen Räume wird in den verschiedenen Standards, wie z. B. in der ISO 14644 oder der VDI 2083, in verschiedene Reinraumklassen eingeteilt und sie muss messtechnisch, z. B. nach ISO 14644-3 und VDI 2083-3, nachgewiesen werden.
Bei der Herstellung oder Verarbeitung von medizinischen Produkten, wie z. B. beim Abfüllen von Zytostatika, müssen sowohl das Produkt als auch der Mensch geschützt werden. Das Produkt darf z. B. nicht von außen verunreinigt und der Mensch nicht kontaminiert werden. Leistungskriterien und der Test von Sicherheitswerkbänken sind z. B. in VDI 12950 Teil 10, in der DIN EN 12469 und in der BS 5726 festgelegt.
Chirurgische Eingriffe am Menschen werden je nach Schwierigkeit und Komplexität in Operationssälen oder Eingriffsräumen durchgeführt, die ebenfalls abgestuften lufthygienischen Anforderungen genügen müssen. Bei Operationen mit höchsten Anforderungen an die Luftreinheit sind gemäß DIN 1946-4 die Operationssäle mit einer so genannten turbulenzarmen Verdrängungslüftung auszustatten. Dazu ist über dem Operationstisch eine Filterdecke installiert, aus der partikelarme und keimfreie Luft großflächig ausströmt. Gegenüber einer Mischlüftung kann diese Luftführung im OP-Raum einen Schutzbereich schaffen. Der gerichtete Zuluftstrom soll verhindern, dass über den Luftweg Partikel vom Personal oder von technischen Geräten in den Bereich des operativen Eingriffs gelangen.
Zur sinnvollen Qualifizierung von OP-Räumen mit Verdrängungslüftung sind weder die angeführten Standards zur Reinraumüberwachung noch die Schutzgradbestimmungen für Sicherheitswerkbänke geeignet. Aus diesem Grund wurde vom Schweizerischen Verein von Wärme- und Klimaingenieuren (SWKI) eine Testmethode zur lufthygienischen Qualifizierung von diesen OP-Sälen erarbeitet. Sie ist in der SWKI-Richtlinie 99-3 und ihrem Beiblatt beschrieben und in die DIN 1946-4 übernommen worden. Dort wird sie als „Schutzgradmessung" bezeichnet. Mit dieser Testmethode können OP-Säle grundsätzlich einfach, zuverlässig, reproduzierbar und wirtschaftlich klassifiziert und verglichen werden. Zudem ist es mit dieser Methode möglich, den Einfluss von Einzeleinflüssen, wie medizintechnische Installationen, die Lage der Abluft- und Umluftöffnungen usw. einfach und schnell festzustellen. Nach Veröffentlichung der Regelwerke haben die Autoren festgestellt, dass fehlende Definitionen und interpretierbare Forderungen zu Problemen bei der Umsetzung der Schutzgradbestimmung in der Praxis führten. Bei der Übernahme der SWKI 99-3 in die DIN 1946-4 sind zudem einige Ungereimtheiten mit eingeflossen. Die Autoren möchten mit ihren Erläuterungen, Ergänzungsvorschlägen und kleineren Korrekturhinweisen zum Text in der SWKI- und DIN-Richtlinie dazu beitragen, dass die Bestimmung der lüftungstechnischen Schutzwirkung von OP-Räumen eindeutig, reproduzierbar und wirtschaftlich möglich ist und von messtechnisch qualifizierten Spezialisten zweifelsfrei angewendet werden kann.
Definitionen zur Schutzgradbestimmung
Nach SWKI 99-3 und DIN 1946-4 wird der Schutzgrad an der Stelle x im Schutzbereich des OP-Raumes aus der bezogenen Partikelkonzentration berechnet:
SGx = Schutzgrad am Messpunkt x
Cx = arithmetischer Mittelwert der Partikelanzahl aus mindestens 10 Einzelmessungen an der Messstelle x
CRef = (fiktive) Referenzpartikelkonzentration: 35,3•106 P/m3 = 1•106 P/ft3
Die negative Logarithmierung des Partikelkonzentrationsverhältnisses wurde lediglich zur Schaffung einer einfachen Vergleichskenngröße, dem Schutzgrad, eingeführt. Aus dem niedrigsten gemessenen Schutzgrad ergibt sich die Schutzwirkung für den untersuchten OP-Raum.
In Tabelle 1 sind beispielhaft die aus den gemessenen Partikelanzahlen berechneten Schutzgrade 1 - 5 dargestellt.
Damit alle Operationsräume quantitativ und unter den gleichen Prüfbedingungen verglichen werden können, sind folgende drei Grundgedanken und daraus folgend vier Versuchsbedingungen bei der Entwicklung des Prüfverfahrens umgesetzt worden. Grundgedanken: 1) In einem OP mit Schutzbereich soll noch ein Schutzverhältnis Cx:CRef von 1:105, wie dies auch beim Personenschutz gegen Kontamination bei Sicherheitswerkbänken oder bei der Instrumentenaufbereitung üblich ist, nachgewiesen werden. 2) Selbst bei einem Zählwert im Schutzbereich von 10 Partikel/min mit einem Optischen Partikelzähler (OPZ), der mit einem Volumenstrom von 28,3 l/min = 1 ft³/min absaugt, soll das o. g. Schutzverhältnis noch nachweisbar sein. Dies erfordert eine mittlere (Referenz-) Partikelkonzentration im Raum von CRef = 106 P/ft³. 3) Damit die Reinheitsqualität von verschiedenen OP-Räumen, egal mit welchem Lüftungssystem und welcher Ausstattung, quantitativ bestimmt werden kann, muss eine konstante und gleiche Partikelquellstärke Q als aufgeprägte Raumbelastung eingestellt werden. Sie soll so hoch sein, dass das o. g. Schutzverhältnis auch noch für einen (Referenz-)OP mit einer Zuluftdecke von ARef = 10 m² Fläche und einer mittleren Austrittsgeschwindigkeit der Zuluft von vRef = 0,3 m/s nachgewiesen werden kann. Das erfordert die (Referenz-) Quellstärke gemäß Gleichung 2:
QRef = Referenz-Partikelquellstärke: 6,3•109 P/min
CRef = Referenz-Partikelkonzentration im OP-Raum: 106 P/ft3
ARef = Referenz-Zuluftdeckenfläche: 10 m2
vRef = Referenz-Austrittsgeschwindigkeit aus der Zuluftdecke: 0,3 m/s
Die Werte von QRef und CRef sind in den Regelwerken als zwei von vier Versuchsbedingungen angegeben. Die dritte normativ festgelegte Versuchsbedingung ist die Positionierung der Quellorte, also der Aerosolaufgabezylinder, für die Partikelaufprägung, denn sie ist von Einfluss auf das Messergebnis. Die in den Regelwerken angegebenen Positionen sind das Ergebnis von umfangreichen Voruntersuchungen, auf die in diesem Artikel nicht näher eingegangen wird.
Die vierte normativ festgelegte Versuchsbedingung ist die Anordnung einer Musterlast (Versuchsdummies u.a.) im Schutzbereich. Sie ist eine lüftungstechnische Maximalbelastung für das Lüftungssystem, die bei komplexen OP-Situationen entstehen kann. Auch sie wurde in Voruntersuchungen ermittelt.
QRef wird mit einem Aerosolgenerator und dem Volumenstrom im Aerosolverteiler (AV) erzeugt und gleichmäßig an die sechs Aerosolaufgabezylinder (AAZ) verteilt.
Zur Verdeutlichung ist in Bild 1 ein Versuchsaufbau mit einer Musterlastanordnung und drei von sechs AAZ zu sehen. Dabei ist der Fall „Lasteintrag von außen" gemäß SWKI 99-3 und DIN 1946-4 (Bild 2) aufgebaut. Bei der Simulation des so genannten „Lasteintrages von innen" (Bild 3) werden die mittleren Aerosolaufgabezylinder in die Nähe der Versuchsdummies am OP-Tisch verschoben, um dort eventuelle Auftriebsvolumenströme „zu markieren".
Schließlich werden über die Eigenschaften des Aerosolverteilers (AV) und der Aerosolaufgabezylinder normative Aussagen getroffen.
Nach der SWKI 99-3 und der DIN 1946-4 muss der Mantel des AAZ „perforiert" sein, d. h. das Aerosol verlässt die AAZ radial. Weiterhin ist in den Regelwerken aufgeführt, dass das Aerosol impulsarm und isotherm austreten muss.
Impulsarm bedeutet, dass die anströmende Aerosolgeschwindigkeit die Strömungsgeschwindigkeit im OP-Bereich praktisch nicht stört. Isotherm bedeutet, dass die Temperatur des Aerosols quasi gleich der Lufttemperatur am Ausströmbereich ist. Beides wird mit Aufgabezylindern erreicht, die zum Beispiel den in Bild 2 aufgeführten Abmessungen entsprechen. Darüber hinaus sind weitere Merkmale zur versuchstechnischen Ausrüstung wesentlich. Sie werden aber in den Regelwerken nicht umfassend aufgeführt und daher nachfolgend zusammengetragen.
Notwendige aerosoltechnische Ausrüstung zur Schutzgradbestimmung
Entscheidend für eine eindeutige, reproduzierbare und wirtschaftliche Schutzgradbestimmung ist der Gebrauch von eindeutig charakterisierten aerosoltechnischen Komponenten wie Aerosolverteilsystem, Aerosolgenerator, Verdünnungssysteme und vorzugsweise optische Partikelzähler (OPZ).
Merkmale des Aerosolverteilsystems
Das Aerosolverteilsystem besteht im Wesentlichen aus dem Aerosolverteiler (AV), in dem das Aerosol in der erforderlichen Konzentration hergestellt wird und an dem die sechs Aerosolaufgabezylinder (AAZ) angeschlossen sind. In Bild 4 ist das System zu erkennen, wie es im Versuchs-OP der Hochschule Luzern genutzt wird.
Beim Aufbau des Aerosolverteilersystems mit einem handelsüblichen, aber hochwertigen Aerosolgenerator und einem volumenstromstabilen Kleinventilator für den Mischvolumenstrom ist es möglich, den Quellpartikelstrom mit einer Toleranz von +/-5% einzustellen und eine Gleichmäßigkeit von +/-5% an die sechs AAZ zu erhalten. Bei dem in Bild 1 genutzten System, das von der Hochschule Luzern entwickelt wurde, liegen die Unterschiede bei < 3%. Wie dieser Nachweis durchgeführt werden kann, ist in [3] beschrieben.
Berechnung und Einstellung von Q und CNAAZ
Der Quellpartikelstrom Q kann mit zwei Variablen nach Formel 3 eingestellt werden:
Er wird im Aerosolverteiler mit dem vom Kleinventilator angesaugten partikelfreien Mischluftvolumenstrom vollständig vermischt und den AAZ zugeführt. Dabei ist die exakte Einstellung der Anzahlkonzentration CNAAZ an allen sechs AAZ wesentlich.
Die Anzahlkonzentration CNAAZ wird nach der Formel 4 berechnet:
Rechenbeispiel:
Die CNAAZ aller sechs AAZ muss vor jeder Messung eingestellt und deren Konstanz über die gesamte Messzeit überwacht werden.
Aerosolgeneratoren
Methoden und Definitionen zur Aerosolerzeugung sind in den Richtlinien VDI 3491 Bl. 1-16 beschrieben. Leider werden in der SWKI 99-3 keine eindeutigen Anforderungen an das Testaerosol gestellt. Die DIN 1946-4 enthält keine Angabe zur Partikelgrößenverteilung bzw. zur maximalen Partikelgröße.
Zur eindeutigen Angabe der Größenverteilung werden mindestens drei Streuparameter wie z.B. die d10-, d50- und d90-Werte benötigt.
Der Mass Mean Diameter (MMD) oder der Mass Mean Aerodynamic Diameter (MMAD) oder die Angabe dp < 2 µm sind keine eindeutigen Angaben zur Partikelgrößenverteilung!!!
Aerosolgeneratoren, mit denen Testaerosole erzeugt werden sollen, müssen besondere Eigenschaften bei allen Betriebsparametern erfüllen, d. h. die Geräteeigenschaften müssen für alle relevanten Betriebsparameter nachgewiesen werden.
Bei der Qualifizierung von HEPA und ULPA Filtern werden Testaerosole verwendet, die das Maximum der Partikelgrößenverteilung bei der Most Penetration Particle Size (MPPS) im so genannten MMPS-Bereich hat. Dies ist im Bereich von ca. 0,1 - 0,5 µm. Um Koagulationsverluste möglichst vernachlässigen zu können, sollte die erzeugte Konzentration CNmax = 108 Partikel/cm³ nicht übersteigen. Damit auch isokinetische Probenahmefehler möglichst vernachlässigt werden können, sollte die maximale Partikelgröße bei dPmax = 2 µm liegen. Als Aerosolsubstanz wird die Flüssigkeit DEHS (Di-Ethyl-Hexyl-Sebacinsäure-Ester) durch Aerosolgeneratoren vernebelt, die die vorgenannten Größen garantieren. DEHS kann für Schutzgradmessungen verwendet werden, weil es für diesen Test thermisch beständig ist und kalt vernebelt werden kann.
Verdünnungssysteme
Methoden und Definitionen zu Verdünnungssystemen sind in der VDI 3491 Bl. 15 beschrieben. Verdünnungssysteme werden benötigt, um hochkonzentrierte Aerosole messbar zu machen. Bei der Schutzgradbestimmung können die maximalen Partikelkonzentrationen am Aerosolgenerator CNmax = 106 Partikel/cm³ betragen. Optische Partikelzähler (OPZ) für die Überwachung von Reinen Räumen (ISO 21501-4) können max. 35 Partikel/cm³ (siehe Tab. 3) ohne Koinzidenzfehler messen. Der Koinzidenzfehler im OPZ entsteht, wenn sich gleichzeitig mehr als ein Partikel im Messvolumen befinden. Der OPZ zeigt nicht an, dass zehn, hundert oder tausend Partikel gleichzeitig im Messvolumen sind. Der Koinzidenzfehler führt immer zu zwei Fehlern (siehe Tab. 5).
Verdünnungssysteme, mit denen Aerosole verdünnt werden sollen, müssen besondere Eigenschaften bei allen Betriebsparametern erfüllen, d. h. die Geräteeigenschaften müssen für alle relevanten Betriebsparameter nachgewiesen werden.
Wichtig beim Einsatz von Verdünnungssystemen ist, dass die Verdünnungsfaktoren, auch bei der Kaskadierung von Verdünnungssystemen vor Ort, überprüft werden können.
Optische Aerosolspektrometer (OAS) und Optische Partikelzähler (OPZ)
Die Funktionen und Definitionen der Gerätekenngrößen von OAS und OPZ sind in der ISO 21501-1 und -4 sowie in der VDI 3867 beschrieben.
Die typischen Unterscheidungsmerkmale zwischen einem OAS und einem OPZ sind in Tabelle 3 zusammengestellt. Optische Partikelzähler sollen wenige Ereignisse z. B. im Reinen Raum schnell detektieren. Eine exakte Zuordnung der Partikelgröße ist nicht notwendig. Liegt die Nullzählrate (NZR) eines OPZ z. B. bei 5 Partikel/ft³, so wird bei der Messung von niedrigen Konzentrationen wie z. B. 10 Partikel/ft³ der Fehler bei 50% liegen.
Nullzählrate (NZR): Wie viele Ereignisse werden vom Messgerät pro Minute angezeigt, obwohl keine Partikel angesaugt werden. Die Nullzählrate kann durch Verunreinigung des Messgerätes oder durch elektronische Fehlimpulse verursacht werden. Die maximal zulässige NZR hängt von der unteren nachzuweisenden Partikelkonzentration ab.
Zur Charakterisierung von Testaerosolen sind OPZ aus den oben genannten Gründen nicht geeignet. Aerosolspektrometer müssen die Partikelgrößenverteilungen auch in hohen Konzentrationen exakt bestimmen können. Sie werden deshalb zur Charakterisierung von Testaerosolen in der VDI 3867 empfohlen.
Je enger die Toleranzen der Gerätekenngrößen in Tabelle 4 angegeben werden, desto genauer kann die Partikelmengenbestimmung durchgeführt werden.
Der Einfluss der Gerätekenngrößen auf die gemessene Partikelanzahl und Partikelgröße ist in Tabelle 5 dargestellt.
Bei den Gerätekenngrößen ist der Zählwirkungsgrad besonders zu beachten. Es gibt den oberen und den unteren Zählwirkungsgrad. Der untere Zählwirkungsgrad entspricht der unteren Nachweisgrenze. In der ISO 21501-4, der Norm für OPZ, werden die Toleranzen für den unteren Zählwirkungsgrad mit +/-20% und für den Volumenstrom mit +/-5% angegeben. Somit können nach Norm Messergebnisse an der gleichen Messstelle um 50% differieren. Bei der Schutzgradbestimmung mit zwei OPZ müssen somit der Zählwirkungsgradunterschied und der Unterschied im Volumenstrom der eingesetzten OPZ bekannt sein.
Aus diesem Grund sollten die Schutzgradbestimmung sowie der Nachweis von Q und CNAAZ 1-6 mit nur einem OPZ durchgeführt werden, da es sich dann um eine Relativmessung handelt. Funktioniert dieser OPZ über die gesamte Messdauer konstant, so kann damit der Messfehler bei kleiner 5% garantiert werden.
Bewertung der Messungen
Bei der Berechnung der Schutzgrade wird je Messpunkt der arithmetische Mittelwert von mindestens je 10 aufeinander folgenden Messungen in die Formel 1 eingesetzt.
Berücksichtigt man nun die oben beschriebenen Nachweisgrenzen von Partikelzählern so sind diese insbesondere bei niedrigen Messwerten bei der Bewertung des Ergebnisses zu beachten. Im Zahlenbeispiel von Tabelle 1 ergab sich bei einem Cx = 9 ein Schutzgrad von SG = 5: Dieser Wert kann z. B. aus 9-mal keine Partikel gemessen und 1-mal 9 Partikel gemessen entstanden sein. In den Regelwerken müsste die notwendige Dokumentation so beschrieben werden, dass sie eine aussagekräftige Bewertung der Schutzgradbestimmung erlaubt.
Bei einer solch niedrig gemessenen Partikelanzahl an den Messpunkten 1 - 3 wird deutlich, dass die Nullzählrate des OPZ in der Nähe von 1 liegen muss. Alternativ könnte die statistische Sicherheit um den Faktor 10 erhöht werden, wenn CRef um den Faktor 10 erhöht wird.
Empfehlungen zur Bestimmung der Schutzgrade
Im Unterschied zu den Angaben in der SWKI 99-3 wird in der DIN 1946-4 ein minimaler Schutzgrad SGmin definiert, der mit der jeweils höchsten Partikelkonzentration einer Einzelmessung berechnet wird. Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Messgenauigkeiten wird bezweifelt, dass eine Einzelmessung vertrauenswürdig sein kann. Daher wird empfohlen, die Schutzgradbestimmung analog den Angaben in der SWKI lediglich aus dem arithmetischen Mittelwert zu bilden.
Für eine sichere SG-Bestimmung ist es auch notwendig, dass die Partikelkonzentration im Hintergrund des OP-Raumes, also eine mögliche Verunreinigung, wesentlich geringer als die Referenzpartikelkonzentration ist. In der ISO 14644-3 wird empfohlen, dass die Konzentration eines Testaerosols 1000 x höher als die Umgebungskonzentration sein sollte.
Aerosolverteilersystem
Mit dem neuen Aerosolverteilersystem RAS 3000 (siehe Bild 5) werden alle vorgenannten Forderungen bezüglich Aerosolerzeugung, Aerosolverteilung und Aerosolverdünnung erfüllt. Es können alle handelsüblichen OPZ an dem RAS 3000 angeschlossen werden. Mit einem Probenahmekopf kann am AAZ die Partikelkonzentration mit dem OPZ kontrolliert werden, so dass der Nachweis der Konzentrationsverteilung über alle AAZ in max. 10 Minuten erbracht werden kann. Eine 10 x höhere Referenzpartikelkonzentration ist mit dem RAS 3000 ebenfalls zu realisieren.
Zusammenfassung
Zur Feststellung der Qualität von Lüftungskonzepten für OP-Räume sind die messtechnischen Methoden, wie sie zum Beispiel in der Reinraumtechnik angewendet werden, nicht anwendbar, weil die Verschiedenartigkeit der medizintechnischen Ausstattung, der OP-Raumgestaltung und der Operationen sehr groß ist. Dennoch ist aus lufthygienischer Sicht und zur Abnahme von Bauleistungen eine verlässliche und reproduzierbare Bestimmung erforderlich. In der Schweizer Richtlinie SWKI 99-3 und der DIN 1946-4 ist daher für Operationsräume mit Verdrängungslüftung die so genannte Schutzgradmessung eingeführt worden. Dabei wird die erzielte Schutzwirkung des reinen, von der Decke in den OP-Bereich abströmenden Zuluftstromes bei einer aufgestellten Musterlastanordnung auf der Basis einer Partikelkonzentrationsmessung ermittelt. Die bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung der beiden Regelwerke haben gezeigt, dass die messtechnischen Angaben in Teilen nicht eindeutig bzw. umfassend genug beschrieben sind. So erlauben bisher fehlende Definitionen und Toleranzangaben nur dem erfahrenen Fachmann Schutzgradbestimmungen fehlerfrei durchzuführen.
Den Autoren ist aber daran gelegen, dass der Sinn der partikeltechnischen Schutzgradbestimmung umfassend verstanden wird und die Messung einfach, zuverlässig und reproduzierbar durchgeführt werden kann. In dem Beitrag werden daher ergänzende gerätetechnische Merkmale und Auswertungshinweise gegeben.
Literatur
[1] SWKI 99-3: Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik in Spitalgebäuden. 2003-5, Beiblatt: 2004-5. Schweizerischer Verein von Wärme- und Klimaingenieuren.
[2] DIN 1946-4, Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens. Beuth Verlag, Berlin, 2008-12
[3] Mölter L, Hildebrand K, Külpmann R. Zuverlässige Schutzgradbestimmung für OP-Räume. VDI-Bericht 1973, ISBN: 978-3-18091973-7, VDI-Verlag GmbH, Düsseldorf 2007
[4] Mölter L, Schmidt M, Lindenthal G. 100 Jahre Mie - Wie werden Streulichtmessgeräte kalibriert und wichtige Gerätekenngrößen bestimmt? Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Heft 68 (2008) Nr. 11/12
[5] Mölter L, Kessler P. Partikelgrößen- und Partikelanzahlbestimmung in der Außenluft mit einem neuen optischen Aerosolspektrometer. Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Heft (2004) Nr. 10
[6] Mölter L, Kessler P. Grundlagen der Partikelgrößen- und Partikelanzahlbestimmung in der Außenluft mit zählenden Messverfahren. Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Heft (2004) Nr. 7/8
[7] Külpmann R, Hildebrand K, Helfenfinger D. Impact of operation lamps and extraction outlets on the effectiveness of laminar air flow systems in operation theatres. Roomvent 2007 Proceedings, C04, Helsinki, ISBN 978-952-99898-0-5
[8] Külpmann R. Abnahmevorschlag für RLT-Anlagen mit Zuluftdecken in Operationsräumen. DKV-Tagungsband IV, DKV 2002
[9] Külpmann R. Qualifizierung von OP-Räumen mit TAV-Zuluftdecken. Vortrag und Tagungsunterlage zur Fachtagung SWKI 99-3, Bern, 23. 05. 2003
[10] Külpmann, R., Lüderitz, P, Hildebrand K. Abnahme von OP-Räumen im Spannungsfeld der Regelwerke. HLH 12/2007, S. 43 - 47, VDI-Springer Verlag, Düsseldorf.
[11] Kramer, Assadian (Hrsg.): Praxis der Sterilisation, Desinfektion, Antiseptik und Konservierung: Kapitel 18: Meierhans (†), Külpmann: Raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern und Nachweis der Schutzwirkung. Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart, 2008, ISBN 978-3-13-141121-1.
[12] Hildebrand K, Külpmann R, Brunner A. OP im Labortest - Resultate der Fachhochschulen Luzern und Berlin, VDI Bericht 2043, VDI-Verlag 2008, S.209-213,
ISBN: 978-3-18-092043-6
[13] Gebäudetechnik im Gesundheitswesen. Abschlussbericht zum KTI-Projekt 7764.1 EPRP-IW, Hochschule Luzern - Technik & Architektur, Dezember 2007
[14] Die im Text aufgeführten Normen sind im Beuth-Verlag erhältlich.
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