KFT Chemical Compliance Day am 12. April
„Handel mit China: Was Unternehmen über die Vermarktung von Produkten und Stoffen wissen sollten"
Möglicherweise planen Sie, in naher Zukunft Produkte und Stoffe ins oder aus dem Reich der Mitte ein- oder auszuführen? Oder vielleicht sind Sie schon länger im Markt dort tätig und wollen sich einfach über die neuesten chemikalienrechtlichen Anforderungen schlaumachen? Dann kommt für Sie der Chemical Compliance Day am 12. April gerade recht, zu dem KFT Chemieservice alle Interessierten herzlich einlädt.
„Auf jeden Fall sollten Sie die Vermarktungsfähigkeit Ihrer Produkte schützen und sich über die aktuellen Regelungen und Veränderungen in China auf dem Laufenden halten. Dazu dient unsere Veranstaltung. Als Redner haben wir einen offiziellen chinesischen Behördenvertreter zu Gast, der die Teilnehmer über die brandaktuellen Entwicklungen in China informiert“, erklärt Geschäftsführer Karl-Franz Torges. „Und das Beste: Sie sind als Teilnehmer herzlich eingeladen, uns Ihre Fragen im Vorfeld der Veranstaltung zuzusenden. Wir lassen auf der Veranstaltung keine Ihrer Fragen unbeantwortet“, ergänzt Torges.
Und was dürfen die Teilnehmer sonst noch erwarten? Zum Beispiel alles Wissenswerte über Form und Inhalt der Sicherheitsdatenblätter, Beachtenswertes zur Stoffregistrierung und vor allem, welche Behörden verantwortlich sind und an wen man sich dort wendet. Wichtig: Für die Registrierung von Neustoffen gibt es in China verschiedene Registrierungstypen und -verfahren. Zu beachten sind außerdem die zum Teil ganz speziellen und umfassenden Anforderungen an Daten. Nicht immer lassen sich die Forderungen nachvollziehen. Das hänge, so berichtete ein Chinavertreter auf der jüngsten AsiaHub Summit Konferenz Ende Februar in San Francisco, mit den zahlreichen Inkosistenzen des Registrierungssystems in China zusammen. So unterscheiden sich die Bestimmungen beispielsweise je nach Hafen, an dem die Ware gelöscht wird. Besonderheiten gibt es beispielsweise auch bei der Registrierung von Inhaltsstoffen in Kosmetika. Diese Stoffe sind bislang zweifach zu registrieren: zum einen bei der Lebensmittel- und Arzneimittelüberwachungsbehörde (China Food and Drug Administration, CFDA) und zum anderen unter Chinas REACH-analoger Verordnung (China MEP Order 7).
Freilich gibt es zu jeder Regelung auch Ausnahmen. Von daher tun Unternehmen gut daran, sich im Vorfeld gründlich zu informieren, welche Stoffe überhaupt betroffen sind. Karl-Franz Torges rät Verantwortlichen, sich bei einer bevorstehenden Stoffregistrierung schon im Vorfeld proaktiv mit den Behörden (natürlich auf Chinesisch) in Verbindung zu setzen. „Einige Hinweise und Tipps hierzu erfahren Sie sicher auf unserem Chemical Compliance Day im April. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.“
Wann: 12. April 2018; 8:30 bis 15:15 Uhr
Wo: ecos office center darmstadt, Berliner Allee 65, 64295 Darmstadt
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um eine rechtzeitige Anmeldung.
Anmeldeschluss ist der 6. April
Eine Agenda und zusätzliche Informationen erhalten Sie hier.
Kontakt
KFT Chemieservice GmbH
Im Leuschnerpark 3
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