VCI warnt vor Verschärfungen beim Lieferkettengesetz
Im Gegenzug sollen die Regelungen für die Realwirtschaft verschärft werden. Den davon betroffenen Unternehmen inklusive mittelständischer Betriebe sollen noch zusätzliche Sorgfaltspflichten auferlegt werden. Darüber hinaus soll die zivilrechtliche Haftung ausgeweitet werden.
Berthold Welling, VCI-Geschäftsführer Recht und Steuern, kritisiert dies als „völlig inakzeptabel“ und sagt: „Der Mittelstand wird bereits heute schon durch das nationale Lieferkettengesetz massiv belastet und mit kaum erfüllbaren bürokratischen Anforderungen überzogen.“ Das Ziel einer raschen Einigung auf EU-Ebene noch vor den Europawahlen dürfe nicht zu schlechten Kompromissen führen, mit der Branchen gegeneinander ausgespielt würden und der Realwirtschaft Überforderung drohe. Die Ausweitung der Pflichten stehe in krassem Widerspruch zur deutsch-französischen Erklärung vom Oktober, Unternehmen auf europäischer Ebene deutlich von Bürokratie entlasten zu wollen.
Der VCI fordert ein vereinfachtes Verfahren zur Risikoeinschätzung durch ein sogenanntes Auditpooling. Dies ermögliche es, dass bereits geprüfte Unternehmen nicht von jedem Lieferanten nochmals einzeln einem aufwändigen und bürokratischen Check unterworfen werden müssten. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung. Zudem dürfe die von der Bundesregierung in der Protokollerklärung beschriebene Safe-Harbour-Lösung nicht ersatzlos preisgegeben werden. Diese Lösung sieht Haftungserleichterungen für Unternehmen vor, die sich freiwilligen Brancheninitiativen angeschlossen haben. Ein Beispiel dafür ist die vom VCI mitgetragene Nachhaltigkeitsinitiative Chemie3, die einen Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung entwickelt hat. Mithilfe des Standards können Unternehmen der Branche ihren Sorgfaltspflichten nachkommen.
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