REACH einhalten – neue SCIP-Datenbank wird zur Herausforderung
Ab dem 5. Januar 2021 kommen weitere Pflichten auf Lieferanten von Erzeugnissen mit SVHC-Stoffen zu.
Ab dem 5. Januar 2021 kommen weitere Pflichten auf Lieferanten von Erzeugnissen mit SVHC-Stoffen zu. Die Informationspflicht, die in Artikel 9 der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG verankert ist, besteht gegenüber der ECHA. Die Informationen werden durch die Eingabe in die SCIP-Datenbank (Substances of Concern In articles as such or in complex objects [Products]) weitergegeben. Damit soll die Verfügbarkeit der Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Stoffe der Kandidatenliste) in Erzeugnissen über den gesamten Lebenszyklus einschließlich des Abfallbereichs gesichert werden.
Prüfpflicht nicht unterschätzen und rechtzeitig vorbereiten
Die Eintragung in die SCIP-Datenbank erfordert eine erheblich höhere Detailtiefe und Formvorgabe zur Erfüllung der Pflicht als die Information an die Abnehmer von Erzeugnissen nach Artikel 33 Abs. 1 der REACH-Verordnung. Bringen Sie sich zu den kommenden Anforderungen zu dieser Pflicht und weiteren rechtlichen Hürden rund um die REACH-Verordnung und deren Anhänge auf Stand mit dem
Online-REACH-Handbuch
Das Online-REACH-Handbuch des Forum Verlags liefert Leitfäden, Checklisten und Dokumente zur Umsetzung der Chemikalienverordnung. Die Vorteile:
• Konkret und rechtssicher: Sie sind immer auf dem neusten Rechtstand, z.B. zu neuen Pflichten aus der Kandidatenliste, den Anhängen XIV und XVII sowie der SCIP-Datenbank.
• Praxisbezogen: Sofort einsetzbare Dokumentationsvorlagen für die korrekte Kommunikation in der Lieferkette, z.B. im Sicherheitsdatenblatt.
• Wertvolle Expertentipps: Sie erfahren u.a., wann Ausnahmen von der Zulassung gelten, welche Fristen Sie beachten müssen oder was Behörden aktuell kontrollieren.
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