Digitale Herstellerinformationen für die Prozessindustrie
Sie legt deren Beschaffenheit hinsichtlich Klassifikation, Aufbau, Metadaten und Dateiformaten fest. Die Informationen können so strukturiert und einheitlich bereitgestellt werden.
Die Unternehmen der produzierenden Industrie in Deutschland beschaffen jedes Jahr über fünf Millionen technische Güter für die Instandhaltung, die Erweiterung oder den Neubau von Produktionsanlagen. Zu diesen technischen Gütern gehören Herstellerunterlagen, die während des gesamten Lebenszyklus des technischen Guts zwingend benötigt werden. Sie enthalten Informationen, die für die richtige Auslegung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Ersatzteilbevorratung, Bedienung, Reinigung, Inspektion, Wartung und Instandsetzung erforderlich sind.
Gesetzliche Bestimmungen schreiben das Vorhandensein bestimmter Herstellerunterlagen vor, wie bspw. CE-Konformitätserklärungen, ATEX-Zertifikate oder Werkstoffzeugnisse. Die Übertragung dieser Informationen in die IT-Systeme der Anlagenbetreiber ist – aufgrund fehlender Standardisierung – mit einem erheblichen und heute nicht mehr zeitgemäßen Aufwand für die Betreiber verbunden.
VDI 2770 Blatt 1 „Betrieb verfahrenstechnischer Anlagen – Mindestanforderungen an digitale Herstellerinformationen für die Prozessindustrie – Grundlagen“ richtet sich vor allem an Hersteller von Apparaten und Maschinen, Hersteller von Content- und Dokumenten-Managementsystemen, Engineering-Unternehmen und Betreiber prozesstechnischer Anlagen. Weiterhin sind alle Personen angesprochen, die sich mit der Erstellung und Verwaltung von Dokumenten beschäftigen sowie Personen, die Projekte zur digitalen Transformation leiten und initiieren.
Herausgeber der Richtlinie, die im April 2020 als Weißdruck erschienen ist und den Entwurf von Oktober 2018 ersetzt, ist die VDI-Gesellschaft Verfahrenstechnik und Chemieingenieurwesen (GVC).