Chemie & Life Sciences

KFT Chemieservice lädt zum Kundentag am 13. September

Kosmetikvermarktung weltweit - regulatorische Grundlagen

23.08.2016 -

KFT Chemieservice veranstaltet am 13. September seinen zweiten Kundentag und lädt dazu alle ein, die sich für das Thema Regulatory Chemical Compliance interessieren. Im Fokus stehen diesmal die rechtlichen Anforderungen, die beim Vermarkten von Kosmetika zu beachten sind. „Die vielen Anfragen zu diesem Thema zeigen den Handlungsbedarf, den vor allem kleine und mittelständische Unternehmen hier haben. Mit dem Kundentag bieten wir den Betroffenen die Möglichkeit, sich einen Überblick zu verschaffen oder auch tiefer ins Thema einzusteigen und konkrete Lösungen zu diskutieren“, erklärt Karl-Franz Torges, CEO. Damit sich die KFT-Mitarbeiter gezielt vorbereiten können, sind alle Teilnehmer eingeladen, bereits im Vorfeld der Veranstaltung Fragen zuzusenden.

Nach einer Vorstellungsrunde von Teilnehmern und Thema ist der Vormittag den Fragen, Herausforderungen und Lösungen rund um das Thema „Kosmetikvermarktung weltweit - regulatorische Grundlagen“ gewidmet; nach einem Mittagsimbiss können sich die Teilnehmer dann mit den KFT-Experten fachlich austauschen und erfahren, wie sich Abläufe rund um Chemical Compliance effektiv im Unternehmen integrieren lassen.

„Trotz der vielen gesetzlichen Vorgaben ist es auch kleinen Unternehmen problemlos möglich, Kosmetikprodukte sicher zu vermarkten“, betont Dr. Eugenie Gieser, Lebensmittelchemikerin und qualifizierte Sicherheitsbewerterin. Das A und O für eine sichere Produktplatzierung auf dem Markt sei eine vollständige Produktinformationsdatei mit einer hieb- und stichfesten Sicherheitsbewertung des Produkts. Das forderte bereits die Kosmetikrichtlinie, und in der europäischen Kosmetikverordnung, die seit dem 11. Juli 2013 gilt, sind diese Anforderungen nochmals präzisiert. Die Kosmetikverordnung zielt noch stärker als die alte Kosmetikrichtlinie auf Produktsicherheit, Gesundheits- und Tierschutz ab, möchte aber auch irreführende Werbung verhindern.

„Die verantwortlichen Personen – also Hersteller, Importeure und Händler – müssen laut Gesetz zahlreiche Informationen und Daten über die betreffenden Kosmetika vorhalten, wenn sie diese Produkte im Markt vertreiben wollen. Vielen Verantwortlichen sei aber gar nicht klar, welche Informationen sie überhaupt benötigen und welche Inhaltsstoffe erlaubt sind und welche nicht“, sagt Gieser. Das liegt zum einen am komplexen und umfangreichen Gesetzeswerk, das nur schwer zu überblicken ist. Zum anderen ist es aber auch den sperrigen und unklaren Formulierungen in der Verordnung geschuldet, die unterschiedlich gedeutet werden können. Unsicherheit herrscht beispielsweise, wenn es um den Begriff und die Verwendung von Nanomaterialen geht. Oder um die Frage, in welchen Fällen Tierversuche nach wie vor zulässig sind. „Bei vielen Unternehmen fehlen deshalb oft wichtige Daten und Dokumente, was wiederum die Marktfähigkeit der Produkte gefährdet. Dies können wir vermeiden, indem wir den Betroffenen Orientierung geben und ihnen sagen, welche Verordnung für ihr Produkt überhaupt gilt und welches die nächsten Schritte sind“, sagt Gieser.

Letztlich gehe es nicht darum, fertige Lösungsmodule anzubieten. „Vielmehr möchten wir  gemeinsam mit unseren Kunden Lösungen erarbeiten“, betont Torges. Das geht am besten im engen Dialog, und deshalb freuen wir uns über die Gespräche mit Ihnen.“

Wann: 13. September 2016; 9:00 bis 13:00 Uhr
Wo: KFT Chemieservice, Im Leuschnerpark 3, 64347 Griesheim
Die Teilnahme ist kostenfrei.

Anmeldeschluss ist der 8. September

Eine Agenda und zusätzliche Informationen erhalten Sie hier.

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