IP Höchst: Genehmigung für die EBS-Anlage ist rechtskräftig
29.10.2014 -
Das Verwaltungsstreitverfahren zur Genehmigung der Ersatzbrennstoff-Anlage im Industriepark Höchst ist beendet. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der gegen die im Jahr 2008 erteilte Genehmigung geklagt hatte, ist auf das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Genehmigungsbehörde und die Vorhabensträgerin Thermal Conversion Compound Industriepark Höchst GmbH (T2C), eine Tochtergesellschaft von Infraserv Höchst, zugekommen, um vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einen Vergleich zu erreichen.
Damit ist die Genehmigung für die Ersatzbrennstoff-Anlage, die im Industriepark Strom und Dampf für die dort ansässigen Standortgesellschaften produziert, endgültig rechtskräftig. Der BUND hat im Rahmen des Vergleichs auf sämtliche Rechtmittel gegen die Genehmigung verzichtet. Gegenstand der Klage war vornehmlich das Genehmigungsverfahren, bei dem die T2C durch verschiedene umfassende Gutachten wiederholt nachgewiesen hatte, dass von der Anlage keinerlei schädlichen Auswirkungen für die Umwelt und insbesondere für das benachbarte FFH-Schutzgebiet (FFH steht für „Fauna, Flora Habitat") ausgehen. Die Naturschutzorganisation hatte eine weitergehende Untersuchung möglicher Umweltauswirkungen gefordert und gegen die vom Regierungspräsidium erteilte Genehmigung geklagt. 2009 hatte der hessische Verwaltungsgerichthof keinen Verfahrensfehler erkannt und die Klage abgewiesen. Daraufhin hatte sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Thematik beschäftigt. Nach der aus formaljuristischen Gründen erforderlichen Rücküberweisung an die obersten hessischen Verwaltungsrichter wurde nunmehr auf Betreiben des BUND zwischen den Beteiligten ein Vergleich vereinbart, der das gerichtliche Verfahren endgültig beendet.
Gutachten bestätigen: keine schädlichen Umweltauswirkungen
Zwischenzeitlich hatte die T2C in einem Änderungsgenehmigungsverfahren, das aufgrund von baulichen Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Planung notwendig wurde, nochmals vorsorglich zusätzliche Untersuchungen zu den Auswirkungen der Anlage auf das FFH-Schutzgebiet durchführen lassen. Auch diese Gutachten bestätigten: Von der hochmodernen Ersatzbrennstoff-Anlage gehen keinerlei schädlichen Auswirkungen für die Umwelt aus. Vor diesem Hintergrund wurde nun der Vergleich vereinbart, mit dem die Genehmigung endgültig bestätigt wird.
„Wir haben seit dem Beginn des Genehmigungsverfahren immer deutlich gemacht, dass von der Ersatzbrennstoff-Anlage keine schädlichen Auswirkungen für die Umwelt ausgehen", so Infraserv-Geschäftsführer Roland Mohr. „Diese Einschätzung, die auf umfangreichen Gutachten und nach den neuesten wissenschaftlichen Methoden durchgeführten Untersuchungen basiert, hat sich wie erwartet als zutreffend erwiesen. Dementsprechend ist die Beendigung des Verwaltungsstreitverfahrens alternativlos." Selbst die maximalen Emissionswerte, von denen im Genehmigungsverfahren ausgegangen wurde, hätten keine schädlichen Auswirkungen für die Umwelt zur Folge gehabt. Die inzwischen vorliegenden Erkenntnisse aus dem Betrieb der Anlage bestätigen erneut, dass die tatsächlichen Emissionswerte nochmals geringer sind und negative Auswirkungen sicher ausgeschlossen werden können.
Mit dem Betrieb der Anlage, die bereits seit längerer Zeit Energie für die Produktionsanlagen und Forschungseinrichtungen der rund 90 Chemie- und Pharma-Unternehmen im Industriepark liefert, sind stattdessen positive Umwelteffekte verbunden. So werden in diesem Jahr bereits mehrere hunderttausend Tonnen heizwertreicher Ersatzbrennstoffe thermisch verwertet und für die Energieerzeugung genutzt. Der Beginn des Regelbetriebs wird für Januar erwartet. Durch die Verwendung von Ersatzbrennstoffen für die Energieversorgung werden große Mengen fossiler Brennstoffe eingespart, womit auch der Kohlendioxid-Ausstoß deutlich geringer ausfällt.
Kontakt
Infraserv GmbH & Co. Höchst KG
Industriepark Höchst, Gebäude C 770
65926 Frankfurt am Main
Deutschland