VCI zur verschobenen TTIP-Resolution des Europäischen Parlaments
10.06.2015 -
Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) sieht in der Verschiebung der Abstimmung im Europäischen Parlament über die TTIP-Resolution aktuell kein Problem für die Verhandlungen. VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann: „Es ist bei so vielen Änderungsanträgen verständlich, dass Parlamentspräsident Schulz die Resolution an den Ausschuss zurückverwiesen hat. Dort kann die inhaltliche Arbeit unaufgeregt geführt werden. Wir hoffen dennoch, dass es zu einer baldigen Einigung im Parlament kommt. Gleichzeitig appellieren wir an die Europäische Kommission, auf Basis des Verhandlungsmandats zügig weiter zu verhandeln und eine substanzielle Reform beim Investorenschutz zu erreichen. Gute Verhandlungsergebnisse sind das beste Argument gegen Kritik.“
Tillmann weiter: „TTIP bietet eine große Chance für die Belebung der transatlantischen Beziehungen. Wirtschaftlich und darüber hinaus. Für die deutsche Chemie wäre der entscheidende Vorteil von TTIP die regulatorische Kooperation, die dauerhafte Impulse für die chemische Industrie generieren würde.“ Die regulatorische Kooperation biete im Chemie-Bereich die Chance, kurzfristig unnötige Doppelarbeiten und Bürokratiekosten abzubauen und langfristig gemeinsame ehrgeizige Schutzstandards mit globalem Modellcharakter zu etablieren. Der Hauptgeschäftsführer des VCI machte dabei auch klar: „Wir nehmen die Bedenken der EU-Parlamentarier und der Öffentlichkeit ernst: TTIP wird auf keinen Fall zu einer Absenkung von Sicherheitsstandards in der Chemikalien-Regulierung führen. Die deutsche Chemie bekennt sich zu REACh.“
Reformierter Investorenschutz verantwortlicher Beitrag zur Gestaltung der Globalisierung
Tillmann appellierte an das Europäische Parlament, mit seiner Position zur Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit Raum für weitreichende Reformen zu lassen, wie sie die Kommission anstrebt: „Auch wir sprechen uns mittelfristig für einen internationalen Investitionsgerichtshof mit Berufsrichtern aus. Private Schiedsgerichte werden als Übergangslösung aber gebraucht. Kurzfristig müssen jetzt längst überfällige Reformen des bestehenden Systems umgesetzt werden. Dazu gehören die Klarstellung der Regulierungsautonomie des Staates, mehr Transparenz und eine Berufungsinstanz. Ein reformierter Investorenschutz bei TTIP ist ein verantwortlicher Beitrag zur Gestaltung der Globalisierung.“