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Nachwuchssicherung trotz Krise

Das Modell '1.000 für 1.000'

21.06.2010 -

Die Chemie-Tarifvertragsparteien Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) gehen davon aus, dass ein bedeutender Teil der Ausgebildeten von den Betrieben nicht übernommen werden kann. Grund ist die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, die die Unternehmen der chemischen Industrie hart getroffen hat. Bei einem Anziehen der Konjunktur werden jedoch gut ausgebildete Fachkräfte dringend benötigt.

Um einerseits die infolge der Krise gesunkenen Beschäftigungschancen junger Menschen zu verbessern und andererseits die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen mit ausreichendem Fachkräftenachwuchs zu unterstützen, haben IG BCE und BAVC das Modell "1.000 für 1.000" entwickelt. Es ist Teil des in der Tarifrunde 2010 geschlossenen "Krisen-Bündnis Chemie" mit dem die Branche die Folgen der Krise effektiv bewältigen will. Im Kern geht es darum, einem Einbruch der Übernahmen infolge der Krise entgegenzuwirken.

Das Modell "1.000 für 1.000" sieht vor: Zunächst bringen die Chemie-Unternehmen einmalig rund 25 Millionen Euro in einen Nachwuchssicherungsfonds ein. Dieser Fonds wird bei einer gemeinsamen Einrichtung der Chemie-Tarifparteien, dem Unterstützungsverein der chemischen Industrie (UCI), angesiedelt. Die Mittel werden verwendet, um Übernahmen zu unterstützen, die aufgrund der Krise sonst nicht zustande gekommen wären. Konkret werden zusätzlich übernommene Ausgebildete mit 1.000 Euro monatlich für maximal 12 Monate unterstützt. Das Unternehmen kann so etwa ein Drittel der Personalkosten des Übernommenen decken. Dieses Modell basiert auf Freiwilligkeit und ist ausdrücklich für die Zeit der Krise befristet. Die Tarifparteien gehen davon aus, dass etwa 1.000 zusätzliche Übernahmen pro Jahr durch das Modell "1.000 für 1.000" unterstützt werden können. Eine Pflicht zur Übernahme existiert in der Chemie-Industrie nach wie vor nicht.

Anträge zur Förderung eines zusätzlich übernommenen Ausgebildeten aus Mitteln des Nachwuchssicherungsfonds können seit 1. Juni 2010 beim UCI eingereicht werden. Interessierte Unternehmen erhalten alle notwendigen Unterlagen von ihrem Chemie-Arbeitgeberverband vor Ort oder über die Internet-Seite www.uci-wiesbaden.de. Nach Eingang des Antrages entscheiden die Chemie-Tarifparteien, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Kontakt

BAVC Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V.

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