Wirkungskreise und Existenzen bedroht durch Covid-19
23.04.2020 - Bedrohen die Virologen das Selbstbestimmungsrecht der deutschen Bürger bzw. unsere Demokratie, oder verdienen sie unser Vertrauen und Respekt?
Was bedeutet eigentlich unsere Regierungsform „Demokratie“, die wir anwenden?
Demokratie stammt von den griechischen Wörtern demos und kratein ab, die auf Deutsch Volk und herrschen bedeuten. Als demokratische Länder werden jene Staaten bezeichnet, die einerseits Grundrechte sowie Menschenrechte schützen und vertreten und die andererseits dafür sorgen, dass alle in einem Staat lebenden Menschen die gleichen Rechte und Pflichten, aber auch die gleichen Möglichkeiten haben, dass Chancengleichheit herrscht. Demokratie ist also eine Regierungsform. Unsere Grundrechte sind im Grundgesetz geregelt, so z.B.: der Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Im Artikel 3 steht: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, es heißt aber nicht, dass es Menschen gibt die gleicher sind!
Forschung und Entwicklung
Es besteht kein Zweifel darüber, dass es bereits seit Bestehen der lebenden Materie, d. h. seit mehr als 4 Mrd. Jahren, die verschiedensten Entwicklungstendenzen bei den vorhandenen Organismen gibt. Sie gibt es hinsichtlich der Entwicklung der beim Umgang mit Krankheitserregern, aber auch zur Ausschaltung sonstiger verderblicher Artenvielfalt als auch der vielfältigen Eingriffe in den Stoffumsatz der Natur. Das gilt auch für krankmachende Mechanismen, fäulniserregende Prozesse (…).
Schon frühzeitig wurden bereits bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Erkennung, Verhütung und Behandlung von Infektionskrankheiten, insbesondere beim Umgang mit Krankheitserregern, aber auch zur Ausschaltung sonstiger verderbender Kontaminationskeime zum Schutz von Produkten und Personal geeignete Maß- nahmen eingesetzt.
Bereits 1890 erfolgte bei Hoechst die industrielle Herstellung des ersten Diphtherie-Heilserums durch Emil v. Behring. Ihr folgte am gleichen Ort kurze Zeit später um 1892 die technische Gewinnung des „Alt-Tuberkulins“ durch Robert Koch. Von ihm stammt vermutlich auch die erste Instruktion über den GMP-gerechten Umgang (Good manufacturing practis = gute Herstellungspraxis), wie wir heute sagen würden. Mit Mycobacterium tuberculosis, d. h. seiner Ausschaltung durch geeignete Desinfektionsmaßnahmen zum Schutze des Personals. Also waren Schutzmaßnahmen bereits über Jahrzehnte hinaus nicht nur bekannt, sondern wurden auch ständig im Gesundheitswesen angewandt bzw. verwendet.
Arbeiten mit Krankheitserregern und Organismen gemäß dem Gentechnikgesetz vom 20. Juni 1990
Mit den Bestimmungen des Bundesseuchengesetzes (BSeuchG, 1979) hat der Gesetzgeber das Arbeiten und den Verkehr mit Krankheitserregern geregelt. Er hat darüber hinaus zur Wahrung der Laboratoriums Sicherheit vorläufige Empfehlun-gen für den Umgang mit pathogenen Mikroorganismen erlassen.
Als wichtigste Maßnahme gilt die Ausbildung in mikrobiologischen Sicherheitstechniken und die konsequente Befolgung der Regeln guter mikrobiologischer Technik. Diese können durch aufwändige apparative Sicherheitsmaßnahmen bestenfalls ergänzt, aber keinesfalls ersetzt werden. In den Empfehlungen wird von dem übergeordneten Begriff Krankheitserreger ausgegangen, dem Mikroorganismen, d.h. Bakterien und Pilze sowie Viren und Parasiten, untergeordnet werden. Nach dem Umgang mit diesen Erregern ausgehenden Gefahren wird eine Einteilung in Risikogruppen vorgenommen. Die Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Mikroorganismen und Viren umfassen in erster Linie die Beachtung der Grundregeln guter mikrobiologischer Techniken.
Grundregeln guter mikrobiologischer Technik
Die Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Mikroorganismen und Viren umfassen u.a.:
- Laborkittel oder andere Schutzbekleidung müssen im Arbeitsraum getragen werden.
- Bei allen Manipulationen muss darauf geachtet werden, dass keine vermeidbaren Aerosole freigesetzt werden.
- Nach Beendigung eines Arbeitsganges und vor Verlassen des Laboratoriums müssen die Hände desinfiziert, sorgfältig gewaschen und rückgefettet werden.
- Laborationsräume sollen aufgeräumt und sauber gehalten werden. Auf den Arbeitstischen sollen nur die tatsächlich benötigten Geräte und Materialien stehen.
- Vorräte sollen nur in den dafür bereitgestellten Räumen oder Schränken gelagert werden.
- Die Identität der benutzten Mikroorganismen ist regelmäßig zu überprüfen.
- In der Mikrobiologie unerfahrene Mitarbeiter müssen über die möglichen Gefahren unterrichtet werden und sorgfältig angeleitet und überwacht werden.
Für den Umgang mit Krankheitserregern kommen folgende Grundregeln hinzu:
- Alle Arbeitsplätze sind täglich zu desinfizieren.
- Schutzbekleidung darf nicht außerhalb der Arbeitsräume getragen werden.
- Arbeitsgeräte müssen vor Reinigung autoklaviert oder desinfiziert werden.
- Wird mit Erregern gearbeitet, gegen die ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht, sollten die Beschäftigten, soweit nicht bereits immun, geimpft und die Immunität in geeigneter Weise regelmäßig überprüft werden.
- Der Gesundheitszustand des Personals ist durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu überwachen, d.h. Erstuntersuchung bei Arbeitsaufnahme und jährliche Nachuntersuchungen.
- Das Personal ist bei der Einstellung und danach fortlaufend über den Umgang mit Krankheitserregern zu belehren (…).
Was ist zwischenzeitlich in Bezug auf die Lungenkrankheit Covid-19 geschehen!
Ich dachte immer, dass eine Demokratie vom Volke gewählt wird. Vom Volk auf Zeit gewählte Vertreter (Repräsentanten), Männer und Frauen, entscheiden als Treuhänder für das Volk die laufenden politischen Fragen. Die deutsche Demokratie ist nicht eine Demokratie, die lediglich Spielregeln vorschreibt, sich sonst aber im politischen Meinungskampf neutral verhält. Sie tritt vielmehr für bestimmte oberste Werte ein, an erster Stelle die Würde des Menschen, die sie als "wehrhafte" und "streitbare" Demokratie verteidigt. Parteien, die diese obersten Werte missachten und mit demokratischen Mitteln die Demokratie selbst abschaffen wollen, müssen in Deutschland damit rechnen, verboten zu werden. Wie kann es dann sein, dass ein Automobilindustrieler aus Bayern folgende Schlagzeilen im Stern verursacht:
Aber wenigstens Geld zurücklegen, um Notlagen wie diese aus eigener Kraft zu überstehen, kam bisher nicht infrage. Weil die Produktion des Autobauers BMW zum Erliegen gekommen ist, hat das Unternehmen 20.000 Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt. Das kann die Solidargemeinschaft bis zu einer halben Mrd. EUR kosten. Trotzdem findet der Vorstand es in Ordnung, im kommenden Monat 1,64 Mrd.n EUR Dividende auszuzahlen. Allein etwa die Hälfte davon, fast 800 Mio., an ein Geschwisterpaar, das seine Anteile geerbt hat.
Illegal war das bisher nicht. Aber finden wir das auch morgen noch okay? Morgen, wenn dem Land an allen Ecken und Enden Geld fehlen wird, um die Folgen der Krise zu bewältigen?
BMW ist nicht das einzige Unternehmen, das sich mit Geld aus der Gemeinschaftskasse helfen lässt, während die Eigentümer die Gewinne auf ihrem Privatkonto stapeln. VW und Daimler verfolgen diese Strategie. Allein die 160 börsennotierten Konzerne im Dax, MDax und SDax planen derzeit, zusammen rund 44 Milliarden Gewinn an ihre Anteilseigner auszuschütten. Damit allein könnte man ein Drittel des Nachtragshaushaltes bezahlen, den der Bund gerade beschlossen hat. Um beispielsweise diese Unternehmen zu retten. Fremdschämen muss man sich, wenn man so etwas liest.
Eine Solidargemeinschaft ist eine Gemeinschaft, in der die Mitglieder bei den großen Lebensrisiken wie Krankheit und soziale Not füreinander einstehen. Solidarität heißt: Hilfe der Stärkeren für die Schwächeren, die nicht die Kraft oder Möglichkeit zur Selbsthilfe haben. Solidarität hieß aber nie, sparsam zu sein und Verzicht zu leisten, um Ansprüche derer zu befriedigen, die sich selbst helfen können.
Endlich gibt es auch mal gute Nachrichten: Deutschland ist mit seinen gesundheitlichen Kapazitäten bislang gut durch die Corona-Krise gekommen. Das haben der zuständige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der Chef des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler am Freitag, dem 17. April 2020 vor Journalisten deutlich gemacht. Ein Grund zur Entwarnung sei das aber noch nicht. Zum einen hat sich die sogenannte Reproduktionsrate deutlich verringert, sie liegt aktuell bei 0,7. Demnach steckt ein Infizierter inzwischen weniger als einen weiteren Menschen an, was für ein schrittweises Abflauen der Epidemie spricht. Anfang März lag dieser Wert noch bei 3,0. Über die Hälfte der Infizierten, rund 82.000 Menschen, sind wieder genesen. Jedoch ist die Lage der einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich.
Politik
Trotz allem hat die Politik nach Einschätzung der Lage schnellere Rückkehr zur Normalität gefordert. Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben als erste Bundesländer eine Maskenpflicht beschlossen. Die Regelung in Sachsen gelte für den Einzelhandel, so Michael Kretschmer. In Mecklenburg-Vorpommern, so Manuela Schwesig, nur im Nahverkehr gelten soll. Für Einkäufe gelte hingegen weiterhin die dringende Empfehlung, eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen nicht, aber eine Pflicht. 16 Bundesländer unter einen Hut zu bekommen scheint auch in dieser Situation in der die Bürger auf eine einheitliche Regelung hofft, schwierig zu sein. Jeder kocht sein eigenes Süppchen.
Im Saarland lockert die Landesregierung einige Einschränkungen: Ab dem 20. April 2020 darf ein Teil der Geschäftswelt seine Pforten wieder öffnen. Betroffen davon sind Geschäfte mit einer Größe von 800 m2. Auf diesen Wert haben sich am Mittwoch Bund und Länder geeinigt. So will man verhindern, dass große Besucherströme in die Innenstadt gelockt werden. Autohändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen dagegen unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen. Alle Händler müssen für die Einhaltung von Abstandsregeln sorgen. Friseure bleiben vorerst geschlossen.
Wie war das nochmals mit dem Grundgesetz: Artikel 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, es heißt aber nicht, dass es Menschen gibt die gleicher sind!
Wenn es darum gehen soll, dass Abstandsregeln eingehalten werden sollen, dass Hygienemaßnahmen wie z.B.: Händedesinfektion vorgenommen werden soll, dass ein Mundschutz getragen werden muss, dass evtl. auch Einweg-Handschuhe getragen werden müssen, dann muss man diese Regeln konkretisieren. Es ist keinem dabei gedient, wenn der Eine seinen Laden öffnen darf und der Andere nicht öffnen darf. Jeder dieser Geschäftsinhaber hat sein Limit erreicht, sie stehen alle vor der Insolvenz. Aus diesem Grunde gilt gleiches Recht für alle ohne Ausnahme. Wenn ich ein Möbelhaus mit einem Lebensmittelladen vergleiche, ist die Gefahr von Menschentrauben im Lebensmittelhandel größer als in einem von 2.000 m2 großen Möbelladen. Da im Vergleich die täglichen Genussmittel stärker nachgefragt werden (viele Menschen), als bspw. Möbel (geringere Nachfrage). Möbel sind keine Gebrauchsgegenstände, deren Nachfrage richtet sich nach dem Bedarf, wobei Nahrung und Genussmittel zum täglichen Verzehr zählen.
Die Grundrechte
In unserer Verfassung wird zweimal der Begriff freiheitliche demokratische Grundordnung verwendet [Art. 18, Art. 21(2) GG]. Damit ist die demokratische Ordnung in Deutschland gemeint, in der demokratische Prinzipien [Art. 20 GG] und oberste Grundwerte gelten, die unantastbar sind. Allen voran gehört dazu die Würde des einzelnen Menschen [Art. 1 GG]. In der deutschen Demokratie herrschen Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz. Eine Diktatur ist ausgeschlossen. In regelmäßigen allgemeinen Wahlen bestimmt das Volk selbst, wer es regieren soll. Dabei hat es die Auswahl zwischen konkurrierenden Parteien. Wer die Mehrheit der Wählerstimmen erhält, regiert anschließend – aber immer nur für einen bestimmten Zeitraum. Denn Demokratie ist nur Herrschaft auf Zeit. Eine Partei, die einmal am Ruder ist, muss auch wieder abgewählt werden können.
Mir fehlt in dieser Pandemie-Krise eine einheitliche Struktur. Es wird zu viel hin und her argumentiert und beschlossen, ohne deren Auswirkungen genauestens bis ins kleinste Detail überlegt zu haben. Hier wäre der Fachverstand eines Schachspielers wünschenswert, denn der Schachspieler muss mind. 3-4 Züge im Voraus seines Gegners verifizieren können, sonst ist das Spiel vorüber bevor es überhaupt begonnen hat, man kann auch sagen: Von kurzer Dauer.
Corona-Epidemie
Entscheidung über Leben und Tod
In einer sogenannten Triage-Situation muss bestimmt werden, wem knappe medizinische Ressourcen zukommen. Haben Ärzte das Recht dazu? Die Politik? Angesichts der Corona-Krise hat sich der Ethikrat damit befasst.
Es ist wohl eine der schwersten Entscheidungen, die Ärzte treffen müssen: Wer darf überleben – und wer nicht? Eine Entscheidung, vor der die Ärzte in Frankreich oder Italien angesichts der hohen Corona-Zahlen immer wieder stehen – weil die Kapazitäten in den Krankenhäusern einfach nicht mehr reichen. Triage wird das Prinzip genannt, nach der mit den begrenzten Ressourcen so viele Menschen gerettet werden sollen wie möglich. Sind es nicht die Personen, die über Jahrzehnte mit ihrer Schaffenskraft dazu beigetragen haben, dass Ressourcen entstanden. So nach dem Motto: Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen! Ist es nicht die Aufgabe des Arztes, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen?
Mundschutz
Auch die unterschiedlichsten Definitionen über das Tragen und reinigen der Hygiene-maßnahmen diverser Mundschutze, ist für mich wie die unendliche Geschichte. Während meiner über 30-jährigen Schulungsmaßnahmen, die ich im Reinraumbereich ausgeübt habe, wurden mir keine solche Aussagen zu diesem Thema zugetragen.
Anmerkungen zu Pandemien und Seuchen:
Zeitraum Krankheit, Erreger Ort Tote
1910 / 11 Pest Mandschurei 45 - 60.000
1918 / 20 Spanische-Grippe N. O. USA 50 Mio.
1957 / 58 Asiatische-Grippe weltweit 1 - 2 Mio.
1961 / 90 Cholera weltweit mehrere Mio.
1968 / 70 Hongkong-Grippe weltweit 1 Mio.
1977 / 78 Russische-Grippe weltweit 700.000
Seit 1980 H I V weltweit 36 Mio.
2009 / 19 Schweine-Grippe weltweit ca. 18.449
2017 / 18 Influenzavirus
B/Yam und A/H1N1 weltweit 291 -646.000
Seit Nov. 16. Apr. 2020
2019 COVID-19, SARS-CoV-2 weltweit 134.753
Ein kleiner Ausschnitt aus dem Zeitraum von 1910 bis zum Jahr 2020 zeigt auf was in dieser Zeit alles an Epidemien und Seuchen die Welt heimgesucht hatte. Solange die Welt existiert wird sich noch einiges ereignen. Jedes Menschenleben ist es Wert darüber zu reden, trotzdem erlaube ich mir einen Vergleich von dem COVID-19- Virus zu den anderen Grippewellen der vergangenen Jahre. Wir sollten lernen in Zukunft bedachter mit solchen Ereignissen umzugehen. Ich wünsche uns allen, dass keine weitere Pandemie mehr weltweit das Leben vieler Menschen so grausam beendet.
Gleichzeitig wünsche ich mir mehr Besonnenheit unserer Politiker während solcher tragischen Ereignisse und vor allem Deeskalation. Die Begleiterscheinungen bei diesen Schicksalen, die sich ereignen, sind schlimm genug; ziehen wir endlich unsere Lehren aus den Situationen!
Zurück zur Normalität!?
Alle Einschränkungen, die zu einem bestimmten Anlass erteilt werden, unterliegen einem gewissen Zeitfaktor. Diese Einengungen dienen dazu, Gefahren, die den Anlass erforderlich machen zu kontrollieren, zu überprüfen und neu zu bewerten. Sind die Störfaktoren soweit minimiert, so soll man die Normalität sukzessive wieder angleichen. Es besteht jedoch immer die Gefahr, dass diese Einschränkungen in der Bevölkerung nicht ernst genommen werden. Gerade in unserem Fall, wo man diese Gefahr nicht visuell erkennen kann. Sondern erst nach der Zeit zwischen der Ansteckung und dem Ausbrechen einer Infektionskrankheit (Inkubation).
Erschwerend kommt noch hinzu, dass kein bundeseinheitliches Konzept verfolgt wird. Ein richtiger Wettbewerb unter den Bundesländern hat sich entbrannt. Ein tägliches Wettbewerbsgezerre kursiert in den Medien. Trotz der ersten Lockerungen in der Corona-Pandemie betont das Robert Koch-Institut (RKI) den Ernst der Lage. Auch haben sich bereits Verschlechterungen eingestellt. Auch den Medien würde ich empfehlen, die Dosierung der Informationen vor dem Druck bzw. vor dem Ausstrahlen im Fernsehen mehrmals auf Auswirkungen der Bevölkerung hin zu überprüfen und zu dosieren. Wir wollen doch alle, dass dieser Spuk so schnell als möglich vorüber geht, ohne die Todesraten weltweit noch ins Uferlose zu treiben. An alle Leser dieses Artikels appelliere ich, die Vernunft vor den Spaßfaktor zu stellen!
Reinraum-Netzwerk CleanRoomNet
Auch wir sind von dieser schlimmen Pandemie betroffen. Trotzdem möchten wir Ihnen in dieser Zeit des Nachdenkens zur Seite stehen. Bisher gab es auf dem Markt kein umfassendes Konzept, das Ihnen als Nutzer einen Einblick in den Bau von Rein-räumen, die Bekleidung, die Reinigung, die Möblierung, die Aus- und Weiterbildung, die Ausstattung mit Verbrauchsmaterialien bis hin zum Monitoring gab.
Wir möchten diese so schlimme Zeit positiv nutzen und Ihnen mit unserer Fachkom-petenz zur Seite stehen. Rufen Sie uns an und stellen Sie uns ihre Fragen. Wir, das Reinraum-Netzwerk-CleanRoomNet, wird Sie gerne unterstützen.
Die Kontaktdaten unserer einzelnen Netzwerkpartner finden Sie unter: www.Cleanroomnet.de
Gerne erwarten wir Ihren Rückruf und verbleiben mit einem freundlichen Gruß aus Neunkirchen
Quellen: Keimidentifizierung-Betriebshygiene
Georg Thieme Verlag Stuttgart • New York;
Stern vom 16.04.2020; Saarbrücker Zeitung;
Internet; GMP-Leitfaden; DIN EN ISO 14644-5