Verstoß gegen Gefahrgutvorschriften gibt Punkte
LIS-Gefahrgut-Modul hilft bei der Einhaltung aller Richtlinien dank BAM-Integration
Das Bundesverkehrsministerium plant nach Angaben der Industrie- und Handelskammer Schwaben einige Verstöße gegen das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter mit einem Punkt in Flensburg zu ahnden. Hiervon betroffen wären sowohl der Fahrzeugführer als auch der Verlader.
In enger Kooperation mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bietet die LIS Logistische Informationssysteme als Hersteller der Transportmanagement-Lösung Winsped Anwendern die Möglichkeit, Gefahrgutdaten der BAM zu integrieren und somit hohe Bußgelder zu vermeiden. Nutzer profitieren von aktuellsten Daten aller Gefahrgüter und vermeiden Eingabefehler. Inbegriffen sind sämtliche Updates der BAM.
LIS zufolge erfüllt das Modul die Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Ständige Erweiterungen erhöhen die Funktionalität und halten es so auf dem neuesten Stand. Es eignet sich sowohl für Speditionen als auch Verlader.
Disponenten und Fahrer werden bei allen Vorarbeiten unterstützt. Individuell schließen Spediteure bei Bedarf einzelne Gefahrgut-Klassen aus. Das Winsped-Modul prüft die Eignung des Lkw für den Gefahrguttransport ebenso wie Gefahrgutdetails des Fahrers. Im Anschluss lassen sich die Auftragspapiere finalisieren. Gefahrgutbeauftragte erstellen per Knopfdruck die Gefahrgutstatistik und den ADR-Jahresbericht gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).
Darüber hinaus erleichtert das LIS-Modul die Tourenplanung. Das System erkennt Zusammenladungsverbote automatisch und gibt entsprechende Meldungen aus. Auch Begrenzte Mengen zeigt die Software an und unterstützt in diesem Bereich die Fehlervermeidung. Tunnelbeschränkungscodes sind ebenfalls integriert. So können die erforderlichen Routen besser geplant und unnötige Umweg-Kilometer vermieden werden.
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