VdTÜV veröffentlicht Mängelstatistik
Anlagensicherheits-Report zu überwachungsbedürftigen Anlagen
Deutschland hat insgesamt ein hohes Sicherheitsniveau bei technischen Anlagen. Das geht aus dem Anlagensicherheits-Report hervor, der vom Verband der TÜV (VdTÜV) in Berlin veröffentlicht wurde.
Bedenklich ist allerdings, dass viele Betreiber trotz gesetzlicher Vorschrift ihre Aufzugsanlagen immer noch nicht zur Prüfung anmelden. Der VdTÜV geht von etwa 20% aller Aufzüge aus, die der Prüfpflicht entzogen wurden. Der Anlagensicherheits-Report ist eine statistische Auswertung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen durch die dafür zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) im Jahr 2015. Überwachungsbedürftig im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind Aufzugsanlagen, Druckanlagen und Anlagen, von denen Explosionsgefahr ausgeht oder die sich in explosionsgefährdeten Bereichen befinden (Ex-elh-Anlagen).
Aufzüge werden täglich von Millionen Menschen genutzt und sind deswegen unter Sicherheitsaspekten besonders sensibel. Die technischen Prüfungen der ZÜS haben im Jahr 2015 ergeben, dass 38,6% der Anlagen mängelfrei waren und fast die Hälfte der geprüften Aufzüge (47,72%) nur geringfügige Mängel hatten. Dennoch können die Experten keine Entwarnung geben, da die Zahl der geprüften Aufzüge mit sicherheitserheblichen Mängeln rund 70.000 (13,04%) betrug. Hinzu kommt, dass jeder fünfte Aufzug von seinem Betreiber nicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung vorgeführt wurde, weshalb über den Zustand dieser Anlagen nichts bekannt ist. Es zeichnet sich allerdings ein positiver Trend ab: Die Zahl der geprüften Aufzüge hat sich von 500.000 im Jahr 2014 auf rund 530.000 erhöht. „Durch die Betriebssicherheitsverordnung wurde ab Juni 2015 eine verpflichtende Prüfplakette an den Anlagen eingeführt“, erklärt Dr. Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV, „Möglicherweise ist hier schon ein erster positiver Effekt erkennbar.“
Druckanlagen haben ein sehr hohes Gefahrenpotential für die Bevölkerung. Nicht zuletzt ist die Gründung des ersten TÜV vor 150 Jahren eine Konsequenz aus verheerenden Dampfkesselexplosionen. Heute herrscht hier – nicht zuletzt aufgrund der regelmäßigen Prüfungen durch die unabhängigen ZÜS – ein sehr hohes Sicherheitsniveau. Bei rund einem Fünftel (21%) aller Druckbehälter und Dampfkesselanlagen wurden Mängel bei der Prüfung festgestellt, die aber überwiegend als geringfügig eingestuft wurden. „Dadurch wurden bereits frühzeitig Defizite erkannt bevor sie sich zu gefährlichen Mängeln entwickeln konnten“, so Dr. Brüggemann. Insgesamt waren 78,9% aller 342.779 geprüften Druckanlagen mängelfrei, 16,9% wiesen leichte und 4,1% erhebliche Mängel auf. Von den 19.578 geprüften Dampfkesseln waren 76% mängelfrei, an 19,6% stellten die Prüfer leichte und an 4,3% erhebliche Mängel fest.
Auch Anlagen von denen Explosionsgefahr ausgeht oder die sich in explosionsgefährdeten Bereichen befinden (Ex-elh-Anlagen), z.B. Lager oder Abfüllanlagen für entzündliche Stoffe, müssen vor der Inbetriebnahme geprüft und danach während des Betriebs in regelmäßigen Abständen von einer ZÜS überwacht werden. Im Jahr 2015 waren 80,3% aller 15.450 geprüften Lageranlagen (z.B. für Treibstoffe) mängelfrei, 12,6% wiesen leichte und 7,1% erhebliche Mängel auf. Ähnlich sieht das Ergebnis bei den 5254 geprüften Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen aus: 62,5% waren mängelfrei, 31% hatten geringfügige Mängel und 6,4% erhebliche Mängel. „Unglücke wie kürzlich in Mexiko oder in Bouncefield im Jahr 2005 haben gezeigt, welche enorme Gefahr von Ex-elh-Anlagen ausgeht“, erläutert Dr. Brüggemann. „Hier zeigt sich besonders die Stärke des Systems der technischen Überwachung in Deutschland.“
Für die technische Sicherheit sieht das System der technischen Überwachung in Deutschland eine klare Aufgabenteilung vor: Der Betreiber einer Anlage trägt die Verantwortung für die Sicherheit und muss regelmäßig eine unabhängige zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) mit der technischen Prüfung beauftragen. Die dafür notwendigen Regeln werden vom Staat erlassen, der auch die Aufsicht über die Überwachungsstellen ausübt. „Dieses Prinzip hat sich in Deutschland bewährt“, erläutert Dr. Brüggemann „Es sorgt für ein beispielhaftes Sicherheitsniveau, während es gleichzeitig den Staat entlastet und den Unternehmen ein hohes Maß an Eigenverantwortung zubilligt.“
Der Anlagensicherheits-Report spiegelt die Sicherheit technischer Anlagen nach dem derzeitigen Stand der Technik wider. Vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und der zunehmenden digitalen Vernetzung industrieller Prozesse – unter dem Begriff „Industrie 4.0“ – verändern sich auch die Anforderungen an Sicherheits- und Prüfkonzepte. „Computergesteuerte Maschinen und Anlagen sind seit langem Stand der Technik in Deutschland. Neu sind aber die globale Verfügbarkeit großer Datenmengen, die zunehmende Vernetzung und die neuen Möglichkeiten des Fernzugriffs auf Anlagen und Maschinen, aber auch auf Produkte des täglichen Gebrauchs“, so Dr. Brüggemann. Neben den klassischen Sicherheitsthemen, die sich aus Auslegung und Wartung ergeben, werden künftig auch Themen wie Datensicherheit und Cybersecurity bei der Prüfung technischer Anlagen eine wichtige Rolle spielen.