Toolbox Arbeiten 4.0: Neue Technologien und Datenschutz
16.11.2018 -
Big Data und KI im HR, mobile Geräte in der Produktion oder neue Collaboration Tools zur Kommunikation - die Einführung neuer Technologien in Unternehmen wirft viele Fragen auf. Allen voran die Frage, wie sich die neuen Anwendungen mit den aktuellen Datenschutzvorschriften vereinbaren lassen?
Navigator „(Beschäftigten-)Datenschutz 4.0”
Die Digitalisierung der Arbeitswelt bietet Vorteile und Chancen einer effektiveren und sicheren Arbeitsweise mit Zeit- und Kostenersparnissen. Mit Hilfe von Datenanalysen etwa können Unternehmen ihre Personalentscheidungen und -prozesse optimieren. Sie helfen, die richtigen Bewerber in sozialen Netzwerken zu finden, gute Mitarbeiter zu fördern oder Maßnahmen der Mitarbeiterbindung gezielter einzusetzen. Zugleich stellen diese neuen Technologien Arbeitgeber hinsichtlich des Beschäftigtendatenschutzes vor Herausforderungen. Es gelten die Vorgaben der seit dem 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes: Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung kann dabei helfen, sowohl die datenschutzrechtlichen als auch die wirtschaftlichen Risiken zu minimieren und Sanktionen zu vermeiden.
Um diese und weitere Fragen zu beantworten, hat eine BAVC-Arbeitsgruppe – bestehend aus Juristen und IT-Experten - ein neues Werkzeug für die Toolbox Arbeiten 4.0 entwickelt: den Navigator „(Beschäftigten-)Datenschutz 4.0”. Der Navigator dient den Unternehmen der Chemie als Orientierungshilfe. Er zeigt die datenschutzrechtlichen Herausforderungen auf, gibt Empfehlungen für die Umsetzung und Erfahrungen sowie Praxisbeispiele aus anderen Unternehmen weiter.
Die vierteilige Serie zur Toolbox Arbeiten 4.0 findet sich auf der Webseite. Die vollständige Toolbox steht allen Mitgliedsunternehmen im Intranet ihres Arbeitgeberverbands zur Verfügung.