Planungssicherheit für Kombinierten Verkehr
07.02.2017 -
Die Europäische Kommission hat der Neufassung der deutschen Förderrichtlinie zum Kombinierten Verkehr zugestimmt, gab das zuständige Bundesverkehrsministerium in Berlin bekannt. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die Verabschiedung der Richtlinie, an deren Erarbeitung er mitgewirkt hat, ausdrücklich. Sie verschaffe den Unternehmen des Kombinierten Verkehrs die notwendige Planungssicherheit für Investitionen in den dringend notwendigen Neu- und Ausbau der Terminalinfrastruktur.
Seit dem 1. Januar 2017 gilt die neue Richtlinie. Sie hat eine Laufzeit von fünf statt bisher vier Jahren und endet somit am 31. Dezember 2021. Das Fördervolumen beläuft sich weiterhin auf 93 Mio. EUR pro Jahr.
Aufgrund der steigenden Beförderungsmengen im Kombinierten Verkehr, die im Jahre 2016 zum wiederholten Mal die 100-Millionen-Tonnen-Grenze überschritten haben, arbeitet das System an seiner Kapazitätsgrenze. Um das zu erwartende Wachstum weiter bewältigen zu können, sind zusätzliche Investitionen in den Ausbau des Kombinierten Verkehrs unumgänglich. Laut der „Verkehrsverflechtungsprognose 2030“ des Bundesverkehrsministeriums steigt die Beförderungsmenge im Kombinierten Verkehr bis 2030 um rd. 80%. (sa)