Personal & Karriere

Neues aus dem VAA – Rechtschutzfälle auf Rekordhoch

10.09.2024 - Im Jahr 2023 zählte der VAA 5.100 Beratungskontakte zum Thema Rechtschutz. 2024 könnte die Zahl noch übertroffen werden.

Der VAA vertritt die Interessen seiner Mitglieder in allen arbeitsrechtlichen, erfinderschutz- und sozialrechtlichen Fragen aus dem Anstellungsverhältnis. Dieser VAA-Rechtsschutz wird von den Mitgliedern immer häufiger in Anspruch genommen: Nachdem es im Jahr 2023 mit insgesamt rund 5.100 Beratungskontakte bereits einen neuen Rekord gab, liegen die Fallzahlen 2024 so hoch wie nie zuvor zu diesem Zeitpunkt im laufenden Jahr. „Wir haben diese Entwicklung in unserem Team angesichts des bereits 2021 und 2022 stark gestiegenen Beratungsbedarfs zwar erwartet, aber waren dennoch überrascht von der Intensität“, so VAA-Hauptgeschäftsführer Stephan Gilow. Dies zeige das Ausmaß der Krise, in der sich die Branche befinde.

Der VAA erteilt dabei nicht nur Rechtsauskünfte – eine Leistung, die von den Rechtsschutzversicherungen meist nicht abgedeckt wird –, sondern gewährt auch Beistand, das heißt die außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber, und den gerichtlichen Rechtsschutz. Aus einer Rechtsberatung wird ein Beistandsfall, wenn die VAA-Juristen offiziell zur Kommunikation mit dem Unternehmen hinzugezogen werden. „Geht es schließlich vor Gericht, wird aus einem Beistands- ein Rechtsschutzfall“, ergänzt Gilow.

Diese wichtigen Verbandsleistungen werden durch fachkundige Juristen der VAA-Geschäftsstelle Köln und des VAA-Büros Berlin erbracht. Nicht nur die besondere Qualifikation auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts, sondern auch die speziellen Kenntnisse der Verhältnisse in der chemisch-pharmazeutischen Industrie und den angrenzenden Branchen sorgen dafür, dass die VAA-Mitglieder bestmöglich vertreten werden. „Wir versuchen, uns möglichst frühzeitig in die Konflikte einzuschalten und mit den Arbeitgebern außergerichtliche Vergleiche zu erzielen. Oft führt diese Strategie am Ende zu den besten Ergebnissen für unsere Mitglieder“, so Gilow. Andererseits gewährt der VAA seinen Mitgliedern natürlich die volle Unterstützung, wenn Eskalationen unvermeidlich seien: „Es kommt zwar nicht häufig vor, aber wir können auch bis vor das Bundesarbeitsgericht oder das Bundesverfassungsgericht ziehen.“ Entscheidend sei immer die individuelle Fallsituation.

Gegenüber einer allgemein üblichen Rechtsschutzversicherung bietet der VAA-Rechtsschutz zahlreiche Vorteile: Denn die Einstandspflicht von Rechtsschutzversicherungen setzt nach deren Bedingungen grundsätzlich erst dann ein, wenn ein sogenannter Rechtsschutzfall vorliegt. Dafür muss der Arbeitnehmer geltend machen, dass der Arbeitgeber gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat. Zum Beispiel, wenn eine unberechtigte Kündigung ausgesprochen, zu wenig Gehalt gezahlt oder ein zu schlechtes Zeugnis ausgestellt wird. Tatsächlich beginnen arbeitsrechtliche Themen für Arbeitnehmer aber häufig viel früher, z. B.  bei der Vertragsprüfung zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses, bei Vertragsänderungen in einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder bei der Prüfung von Zeugnissen. Häufig sind Arbeitnehmer zudem unsicher, ob überhaupt ein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht, z. B., ob der Bonus in der korrekten Höhe ausgezahlt oder die betriebliche Altersversorgung richtig angepasst wurde. Sie suchen dann in erster Linie Klarheit und ggf. erst später ihr Recht. Dies zu prüfen und die VAA-Mitglieder zu beraten, ist ein wesentlicher Teil der Leistungen des VAA-Rechtsschutzes, während Rechtsschutzversicherungen hierfür in aller Regel nicht aufkommen.

Sämtliche außergerichtlichen Tätigkeiten sind dabei über die Mitgliedschaft abgedeckt. Auch bei Prozessen vor den Sozial- und Arbeitsgerichten trägt der VAA alle Kosten. Es gibt keine Selbstbeteiligung und auch keine anderen versteckten Kosten für VAA-Mitglieder. Lediglich bei Streitigkeiten vor den Landgerichten in Fällen von Arbeitnehmererfindungen sind die Kosten gedeckelt. Das kommt aber sehr selten vor und wird dann vorab mit den Betroffenen individuell besprochen.

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