Forschung & Innovation

Anforderungen an die ­Raumluft­feuchtigkeit

zur Reduktion des Infektionsrisikos

25.05.2022 - In den Normen für die Auslegung der Lüftungs- und Klimatechnik spielt die Raumluftfeuchtigkeit bisher eine eher untergeordnete Rolle, obwohl sie – neben der Lüftung und Luftreinigung – eine mögliche Übertragung von Infektionskrankheiten über Aerosole beeinflussen kann.

Mit dem Status­report 58 „Anforderungen an die Raumluftfeuchtigkeit zur Reduktion des ­Infektionsrisikos über den Luftweg – AHA + L + Feuchte“ des Fachverbandes Gebäude-Klima (FGK) werden nun ­Anforderungen an die Raumluftfeuchtigkeit in der Heizperiode vorgestellt – für die Zeit also, in der die relative Luftfeuchtigkeit in Gebäuden häufig sehr gering ist.

Mehrere Studien weisen darauf hin, dass sich durch das Einhalten einer relativen Raumluftfeuchte von mindestens 40 % das Übertragungsrisiko für viele Atemwegsinfektionen verringert. Einer der Gründe besteht darin, dass Aerosole bei höherer Luftfeuchtigkeit kürzer in der Luft schweben. Zudem trocknen die Schleimhäute der Atemwege weniger aus, sodass sie Schmutz und Keime besser aus der Atemluft filtern können. Ergänzend zum Statusreport 52 „Anforderungen an Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg – AHA + Lüftung“ und in Anlehnung an den nationalen Anhang der DIN EN 16798-1 „Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 1: Eingangsparameter für das Innenraumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden bezüglich Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik“ werden deshalb im neuen Statusreport Randbedingungen beschrieben, die in Bezug auf die Raumluftfeuchtigkeit zu hohem Raumkomfort und zur Verringerung des Infektionsrisikos über den Luftweg beitragen können. Dabei wird vorausgesetzt, dass auch die allgemeinen Hygieneregeln (AHA) und die Anforderungen an die Lüftung (+ L) eingehalten werden.

Die DIN EN 16798-1 unterscheidet für die Innenraumqualität vier Kategorien. Im nationalen Anhang wurden in den Kategorien I und II für Räume mit Be- oder Entfeuchtungsanlagen die Auslegungswerte für die Befeuchtung an den aktuellen Kenntnisstand angepasst. In der Kategorie I wurde der Auslegungswert für die relative Raumluftfeuchte auf 40 % festgelegt.

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