Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft
Gemeinsame Position der deutschen Kunststoffbranche
Für die Kunststoffindustrie in Deutschland ist Kreislaufwirtschaft ein zentrales Thema. Nur eine Industrie, die nachhaltig im Sinne der Ressourcen- und Umweltschonung, aber auch ganzheitlich mit unternehmerischer Verantwortung und zum Wohle der Gesellschaft handelt, kann langfristig ihre Zukunftsfähigkeit sichern. Die Kunststoffindustrie begrüßt daher die mit der Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft gemachten Vorschläge der Europäischen Kommission.
Die enge Kooperation innerhalb der Kunststoff-Wertschöpfungskette ist in Deutschland langjährig etabliert und anerkannt. Daher unterstützt die Kunststoffindustrie insbesondere den Vorschlag der EU-Kommission zur Intensivierung des Dialogs der betroffenen Akteure wie Hersteller, Recycler und Verwaltung. In Deutschland haben wir bereits ein vorbildliches Qualitätsniveau erreicht, sowohl bei der Produktherstellung und Performance als auch der Abfallverwertung. Dies sehen wir als sehr gute Basis, die wir kontinuierlich weiterentwickeln. Dabei unterstützen wir den Wissenstransfer in andere Regionen. Mit Blick auf die EU-Kunststoff-Strategie möchten wir nachfolgend auf einige Aspekte besonders hinweisen:
Klares Bekenntnis zum Kunststoffrecycling
Die Kunststoffindustrie spricht sich für eine Förderung des Kunststoffrecyclings im Sinne der Kreislaufwirtschaft aus. Wir verfügen in der EU über die weltweit besten Technologien und das verfahrenstechnische Know-how, um hochwertige Rezyklate herzustellen.
Als weitere Voraussetzungen für ein zugleich wirtschaftlich und ökologisch fundiertes Recycling von Kunststoffen sehen wir insbesondere die ganzheitliche Betrachtung des Lebenszyklus von Kunststoffprodukten, Anreize für ein recyclingfreundliches Produktdesign, den Ausbau der Infrastruktur für die Sammlung von Kunststoffabfällen, aber auch die Akzeptanz von Produkten aus Rezyklat bei allen Akteuren.
Soweit sich vermischte und verschmutzte Abfälle nicht gut recyceln lassen, sollten derartige Restabfallströme einer effizienten energetischen Verwertung zugeführt werden.
Ganzheitliche Betrachtung des Lebenszyklus von Kunststoffprodukten
Kunststoffrohstoffe und Kunststoffprodukte leisten wesentliche Beiträge zur Ressourceneffizienz. Als Isolierwerkstoff für die Gebäudedämmung helfen sie, Heizöl zu sparen, sie schützen als Verpackung empfindliche Güter wie Lebensmittel vor vorzeitigem Verderb, mit Leichtbaukomponenten in Mobilitätsanwendungen braucht man weniger Treibstoff, und der Werkstoff macht die Nutzung regenerativer Energie möglich. Daher begrüßt es die Kunststoffindustrie besonders, dass die EU-Kommission die Leistung der Kunststoffe zur Schonung wertvoller Ressourcen und die Minimierung des Ausstoßes von Treibhausgasen in ihrem Strategiepapier anerkennt. Diese durch ganzheitliche Lebensweganalysen bestätigte Leistung muss erhalten bleiben.
Umsetzung der Regularien für Abfallerfassung und Ausbau der Infrastruktur
Entschlossene und für sämtliche EU-Mitgliedstaaten verbindliche Schritte zu einer geordneten und effektiven Erfassung von Abfällen und zu einem Deponierungsverbot heizwertreicher Haushaltsabfälle müssen konsequenter umgesetzt werden. Diese sind in Deutschland mit dem etablierten abfallgesetzlichen Regelwerk (Kreislaufwirtschaftsgesetz mit bspw. VerpackG, AltfahrzeugG und ElektroG) auf hohem Niveau konkretisiert und in der Praxis umgesetzt. Die Entsorgung von Kunststoffprodukten in Deutschland erfolgt bereits erfolgreich über dezidiert ausgestaltete Erfassungs- und Verwertungssysteme. Dies muss bei einem europaweiten Ausbau der Infrastrukturen berücksichtigt werden.
Produktverantwortung wahrnehmen
Die Kunststoffindustrie in Deutschland ist in zahlreichen Expertenkommissionen aktiv. Sie bringt ihre Expertise zurzeit insbesondere bei der Zentralen Stelle zur praktischen Konkretisierung der Designanforderungen des Verpackungsgesetzes ein. Die auf diese Weise gemeinsam mit den betroffenen Akteuren ausgestaltete Produktverantwortung ist in Deutschland vorbildlich. Die EU-Kommission sollte daher ihren pauschalen Vorschlag für sogenannte öko-modulierte Gebühren (Lizenzgebühren für Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung bspw. Grüner Punkt) mit Bedacht abwägen. Die in den Mitgliedstaaten jeweils individuell ausgestalteten Systeme der Produktverantwortung müssen tragfähig sein, d.h., dass sich dort alle relevanten Interessensgruppen, vor allem die privatwirtschaftlichen und die kommunalen Entsorger, wiederfinden müssen.
Einsatz von Rezyklaten stärken
Nicht nur Kunststoffrecycler, Kunststoffverarbeiter und Kunststofferzeuger sind in Sachen Einsatz von Rezyklaten zentrale Akteure. Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Dialogprozess sollte auch die Kundenindustrien der Kunststoffindustrie sowie die Inverkehrbringer einbeziehen, die im Rahmen der Spezifikationen für Produkte und Halbfertigwaren maßgeblich über das Produktdesign und die Möglichkeiten eines Rezyklateinsatzes entscheiden. Dies sind u.a. die abfüllende bzw. abpackende Wirtschaft, die Hersteller von Konsumgütern, Bauprodukten, Möbeln sowie die Fahrzeugindustrie, die Elektro- und Elektronikindustrie und der Handel.
Sie entscheiden auch über die Möglichkeiten eines Rezyklateinsatzes und tun dies nach den von ihnen vorgegebenen Produktanforderungen und Werkstoffspezifikationen. Daher sollen auch sämtliche zentralen Akteure in den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Dialogprozess eingebunden werden, um so den Einsatz von Rezyklaten zu stärken.
Bekämpfung von Kunststoffabfällen im Meer
Die Kunststoffindustrie unterstützt Maßnahmen, um die gegenwärtigen Einträge von Kunststoffabfällen in die Meere zu reduzieren. Um das Problem ursächlich bekämpfen zu können und die dafür notwendige Faktenbasis zu schaffen, haben Verbände der Kunststoffindustrie gemeinsam ein Modell zur Identifizierung und Quantifizierung der Eintragspfade von Kunststoffabfällen entwickelt. Auf dieser Grundlage können geeignete Maßnahmen abgeleitet werden.
Weiterhin engagiert sich die Kunststoffindustrie mit Expertise zu aktuellen Forschungsprojekten, mit Wissensaustausch sowie mit Information und Aufklärung:
- Kunststoffabfallkonferenz „IdentiPlast“,
- Teilnahme am Runden Tisch Meeresmüll,
- Engagement von Erzeugern und Verarbeitern zur Vermeidung von Pelletverlusten,
- die Aktion „Gemeinsam für mehr Gewässerschutz“,
- Videos und Flyer zur Aufklärung wie „Zum Wegwerfen zu schade“
- sowie die inzwischen von 70 Kunststofforganisationen aus aller Welt unterzeichnete Global Declaration.
Einweganwendungen sind Ergebnis von Produktanforderungen
Die Verwendung des Begriffs „Single Use Plastics“ – Einwegkunststoffe – in der EU-Kunststoff-Strategie ist irreführend. Damit wird der Eindruck erweckt, dass es sich bei Einwegprodukten generell um zu vermeidende Wegwerfprodukte handelt. Die Einmalverwendung ist jedoch häufig das sinnvolle Ergebnis einer besonderen Anforderung an die Eigenschaften und Hygiene eines Produktes.
Konsistenz der Gesetzgebung erfordert hohen Abstimmungsbedarf
Zum in der EU-Kunststoffstrategie angesprochenen Thema „substances of concern“ ebenso wie zu der von der EU-Kommission angesprochenen Problematik einer konsistenten Ausgestaltung von Chemikalien-, Produkt- und Abfall-Gesetzgebung sehen wir erheblichen Abstimmungs- und Handlungsbedarf. Ziel ist es, keine Widersprüche oder Überschneidungen in der Gesetzgebung zu erzeugen.
Initiativen und Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland
Die Kunststoffindustrie arbeitet bereits heute an verschiedenen Projekten, die eine gute Basis für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Kunststoffindustrie in Richtung einer ganzheitlichen und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft entlang des gesamten Produktlebensweges darstellen:
- Daten- und Faktensammlung durch die BKV GmbH, zum Beispiel die statistische Beschreibung der Kunststoffmengenströme von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Verwertung;
- Nationale und internationale Normierung wesentlicher Umweltthemen wie z.B. Charakterisierung
- von Rezyklaten, kompostierbaren Verpackungen oder auch Kunststoffen in der Umwelt bei DIN,
- CEN und ISO;
- Bereits praktizierte gemeinsame Produktverantwortung.
Keine Benachteiligung für das Kunststoffrecycling
Ungerechtfertigte Kostennachteile und bürokratische Hürden für das Kunststoffrecycling sollten, wo immer sie bestehen, abgebaut werden. Die überwiegende Zahl der Kunststoffrecyclingbetriebe in Deutschland kann z.B. aufgrund der dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen bzw. des damit verbundenen Bürokratieaufwandes keine Reduzierung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen.
Europäische Kunststoffsteuer
Aktuelle Diskussionen hinsichtlich einer Steuer auf Kunststoff, wie sie EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger jüngst ins Spiel gebracht hat, hält die Kunststoffindustrie nicht für zielführend. Mit einer solchen Steuer würden die hervorragenden Beiträge der Kunststoffe zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz gefährdet und die Innovation behindert. Sie ebnet auch nicht den Weg zu einer modernen Kreislaufwirtschaft. Dem globalen Problem des Mülls im Meer ist mit einer europäischen Steuer auf Kunststoff ebenfalls nicht zu begegnen. Zudem wäre eine Steuer auf Kunststoff, Kunststoffprodukte oder Produkte, die Kunststoff enthalten, sehr kompliziert und mit hohem bürokratischem Aufwand für die Verwaltung verbunden. Sie würde die Wettbewerbsfähigkeit der im globalen Wettbewerb stehenden deutschen Kunststoffindustrie empfindlich schwächen und am Ende sogar den Verbraucher belasten.
Für uns als moderne Industrie ist der Ausgleich ökologischer, ökonomischer und sozialer Interessen in der Kunststoffwirtschaft ein zentrales Anliegen. Wir haben mit den technologischen Ressourcen und dem notwendigen Know-how die Kompetenzen, um dieses Ziel zu erreichen. Wir betrachten dies als wichtigen Schritt für die Zukunftsfähigkeit unserer Industrie.