Strategie & Management

TTIP - eine Chance für die Chemie

Das US-EU-Freihandelsabkommen könnte die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Chemieunternehmen steigern

10.09.2014 -

Absenkung des Verbraucherschutzes, Sonderklagerechte für US-Konzerne durch Investitionsschutz, mangelnde Transparenz - in der öffentliche Debatte über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA überwiegen Kritik und die Diskussion der Risiken. Möglichkeiten, die ein erfolgreiches Abkommen für den weltweiten Handel bietet, treten dabei in den Hintergrund. Dr. Andrea Gruß befragte dazu Dr. Henrik Meincke, Chefvolkswirt beim Verband der Chemischen Industrie (VCI), und Prof. Reinhard Quick, Leiter des VCI-Europabüros in Brüssel und des Bereiches Außenwirtschaft des Verbands.

CHEManager: Europäer wollen keine „Chlorhühnchen" und keinen „Genmais", Amerikaner haben Angst vor Rohmilchkäse. In der Öffentlichkeit wird TTIP kritisch diskutiert. Zu Recht?

R. Quick: Es gibt berechtigte Kritikpunkte. Diese schauen sich die Europäische Kommission, die Bundesregierung und auch wir, die Industrie, genau an. Es gibt aber noch mehr unberechtigte oder übertriebene Kritik. Viele dieser Kritiker wollen das Abkommen verhindern und nicht gestalten.

In Unkenntnis über existierende völkerrechtliche Verpflichtungen werden Ängste geschürt. Hierbei vermischen sich Globalisierungskritik, Antiamerikanismus, eine Anti-EU-Haltung mit Kapitalismuskritik und Wirtschaftsfeindlichkeit. Ein wichtiges Projekt in einer zunehmend multipolaren Welt wird dadurch diskreditiert, statt dass die Chance genutzt wird, konstruktive Beiträge für ein gutes Abkommen einzubringen. Wir treten daher als Verband für eine Versachlichung der Debatte ein.

Auf welcher Basis wird das Abkommen gestaltet?

R. Quick: Die EU ist durch die Ratifizierung des Vertrags mit der Welthandelsorganisation (WTO) Verpflichtungen eingegangen, die auch bei der Gestaltung von TTIP zu berücksichtigen sind, da es wie jedes andere Freihandelsabkommen auf die grundlegenden Vorschriften der WTO verweist. So muss die EU bei Importverboten gerade bei Verbraucherschutzmaßnahmen im Lebensmittelbereich, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen, sog. SPS-Maßnahmen, Vorgaben wissenschaftlich untermauern.

Ein solch umfangreiches Vorhaben wirft natürlich kritische Fragen und Bedenken auf. Viele davon betreffen Lebensmittel und deren Produktion, denn hier sind die Regelungen auf beiden Seiten des Atlantiks teilweise sehr unterschiedlich. Bei manchen kontroversen Themen, wie die eingangs angesprochenen Chlorhühnchen, gentechnisch modifizierten Organismen oder den Rohmilchkäse geht es um das Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen und Verbraucherschutz. Aber auch hier gelten zunächst die Regeln der WTO. Inwieweit man sich bei diesen Fragen im Rahmen der Verhandlungen zu TTIP einigen kann, bleibt abzuwarten. Uns geht es darum, dass die Verhandlungen insgesamt nicht an diesen Fragen scheitern.

Wie kann das gelingen?

R. Quick: Wir haben Vertrauen in die Verhandlungskompetenz der Kommission - auch bei sensiblen Fragen. So hat die EU den sog. Hormonfall in der WTO verloren, dennoch konnte sie sich mit den USA auf einen Kompromiss einigen, der ihr erlaubt, das Importverbot für hormonbehandeltes Rindfleisch aufrecht zu erhalten. Kann keine Einigung erzielt werden, dann klammert man diesen Bereich aus. Wir gehen beispielsweise davon aus, dass bei gentechnisch veränderten Organismen keine Einigung erzielt wird, da sich die existierenden Regulierungen auf beiden Seiten des Atlantiks zu sehr unterscheiden. Es ist aber besser, dies nach Verhandlungen einvernehmlich festzustellen, als die Verhandlungen von Beginn an mit „No-Gos" zu belasten.

Herr Dr. Meincke, wie groß ist der Markt, der über das Abkommen reguliert werden soll und welche Bedeutung hat er für die deutsche Chemie?

H. Meincke: Die EU und die USA sind die größten Wirtschaftsmächte der Welt: Gemessen am Bruttoinlandsprodukt entfällt auf beide zusammen knapp die Hälfte der Weltwirtschaft. Jährlich werden über den Atlantik Waren und Dienstleistungen im Wert von 500 Mrd. € gehandelt - vor allem Fahrzeuge, Maschinen, Chemikalien und Medikamente. Trotz niedriger Zollsätze fallen bei diesen Handelsvolumina für Unternehmen hohe Kosten für Zölle und Bürokratie an.

Die USA stellen gleichauf mit den Niederlanden den wichtigsten Auslandsmarkt für die deutsche Chemieindustrie dar. 2013 exportierte Deutschland Chemikalien und Pharmazeutika im Wert von rd. 15 Mrd. € in die USA. Unser Überschuss im Transatlantikhandel beträgt über 4 Mrd. €. Die Ausfuhren sind auch nach der Weltwirtschaftskrise dynamisch gestiegen. Das US-Geschäft ist damit derzeit die wichtigste Stütze des deutschen Chemiegeschäfts.

Welche Chancen bietet TTIP für die deutsche Wirtschaft?

H. Meincke: Ein umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA bringt viele Vorteile. Impulse erwarten wir insbesondere vom Zollabbau, vom Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und von einer gesamtwirtschaftlichen Belebung. Der VCI setzt sich dafür ein, dass die Industriezölle komplett abgeschafft werden. Die Zölle im Handel mit den USA sind bereits gering. Im Chemiebereich liegen die Höchstsätze je nach Produktgruppe zwischen 0 % und 6,5 %. Aber wegen des enormen Handelsvolumens führen auch geringe Zölle zu hohen Kosten. Allein deutsche Chemieunternehmen haben aufgrund ihrer hoher Exportvolumina im Jahr 2013 rd. 140 Mio. € an die US-Staatskasse gezahlt. Gelder, die sinnvoller für Forschung und Entwicklung oder in neue, effizientere Anlagen investiert werden könnten. Doch der Zollabbau ist nur die Spitze des Eisbergs.

Welches Sparpotenzial ergibt sich über die Exportzölle hinaus?

H. Meincke: Bei den sog. nichttarifären Handelshemmnissen fällt das mögliche Einsparpotenzial bis zu zehn Mal höher aus als bei den Zöllen. Dabei geht es um die Harmonisierung von Regeln, die gegenseitige Anerkennung von Standards und die Möglichkeiten, Doppelarbeiten zu vermeiden. Drei Beispiele zeigen, wo dies in der Chemie unmittelbar möglich ist. Erstens, die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen: Künftig sollte ein bestimmter Stoff mit den gleichen Warnhinweisen und -symbolen beschriftet werden. Er müsste dann nicht mehr umverpackt oder umetikettiert werden. Das würde zu mehr Sicherheit und gleichzeitig weniger Kosten führen. Zweitens, Inspektionen im Pharmabereich: Sowohl die US-Arzneimittelbehörde FDA wie auch ihr europäisches Pendant EMA führen in den Unternehmen regelmäßig Inspektionen zur Qualitätssicherung der Produktion durch. Würden die jeweiligen Agenturen die Inspektionen gegenseitig anerkennen, würde diese Doppelarbeit vermieden. Drittens, Tests: Da die Regulierungen etwa für Pflanzenschutzmittel oder Biozide auf beiden Seiten des Atlantiks unterschiedlich sind, müssen Firmen Tests oft zweimal durchführen, um dabei eigentlich das Gleiche nachzuweisen: dass ihre Produkte unbedenklich sind. Vergleichbare Testanforderungen und eine gegenseitige Anerkennung der Testergebnisse könnte auch hier Doppelarbeit vermeiden.

Deutschlands Chemie ist noch immer Exportweltmeister. Unsere Unternehmen müssen derzeit in etwa 200 Staaten der Welt entsprechend viele verschiedene Umwelt- und Verbraucherschutzregelsysteme beachten und umsetzen. TTIP kann einen Beitrag dazu leisten, Testverfahren und Prüfmethoden global anzugleichen.

Besteht hierbei die Gefahr, dass sich das Schutzniveau in der EU reduziert?

R. Quick: Die Gefahr besteht nicht. Die EU würde zu Recht keinem Abkommen zustimmen, welches das Schutzniveau im Umwelt- und Verbraucherschutz reduziert. Das gilt auch für die USA. Die Erfahrung lehrt, dass bei solchen Verhandlungen in der Regel sogar höhere Schutzniveaus durchgesetzt werden. Ich möchte betonen: Wir, die europäischen Chemieindustrie selbst, fordern keine Senkung von Standards.

Wir akzeptieren: Es gibt Grenzen, wie weit Standards harmonisiert werden können. In der Chemikalienregulierung sind die Unterschiede auf beiden Seiten des Atlantiks so groß, dass eine gegenseitige Anerkennung kurzfristig weder sinnvoll noch praktikabel ist. Beide Systeme - REACH in der EU, TSCA in den USA - haben zwar dasselbe Ziel, nämlich die sichere Handhabung und Anwendung von chemischen Substanzen. Im Detail unterscheiden sie sich aber erheblich. Und beide Parteien sind von ihrer Chemikalienpolitik überzeugt.

Doch auch in diesem Fall könnte TTIP völlig neue Perspektiven schaffen. Die EU und die USA sollten bei Regulierungsfragen künftig enger zusammenarbeiten. Wir wünschen uns die Etablierung eines Prozesses, in dem die Möglichkeiten ausgelotet werden, Rechtsvorschriften mittel- und langfristig anzunähern. Das ist ein ambitioniertes Ziel verbunden mit einem langen Weg. Eher Marathon als Mittelstrecke. Aber die Anstrengung würde sich lohnen - und TTIP könnte der Startschuss sein.

Wer wird in erster Linie vom Abbau der Handelsbarrieren profitieren, Großkonzerne oder der Mittelstand?

H. Meincke: Von einer Abschaffung der Zölle werden alle europäischen Unternehmen profitieren - egal ob groß oder klein. Wenn deutsche Unternehmen keine Importzölle mehr abführen müssen, wird beispielsweise der Zugang zu Rohstoffen und Vorprodukten aus den USA leichter und billiger. Aufgrund des Wegfalls der US-Zölle wird wiederum der Zugang zum wichtigen Exportmarkt USA leichter.

Es geht in dem Abkommen aber vor allem um die Abschaffung von Bürokratie, die Angleichung von Normen und Standards, die gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungen oder Zulassungen und perspektivisch um eine regulatorische Zusammenarbeit. Dies käme insbesondere dem Mittelstand zu Gute, der im Gegensatz zu den Großen nicht über die Ressourcen verfügt, um sich optimal auf unterschiedliche Regelungen auf beiden Seiten des Atlantiks einzustellen. Im Gegensatz zu Großunternehmen können sich vor allem KMU den bürokratischen Aufwand häufig nicht leisten.

Erwarten Sie branchenspezifische Auswirkungen?

H. Meincke: Ein erfolgreiches Freihandelsabkommen käme besonders Branchen mit großen transatlantischen Handelsvolumina oder mit stark unterschiedlichen und kostspieligen Regulierungen zu gute. Nach einer Analyse des Forschungsinstituts Ecorys würden in Europa vor allem die Produzenten von Fahrzeugen, Maschinen und Chemikalien von einem umfassenden Freihandelsabkommen profitieren.

Grundsätzlich wird TTIP die Wettbewerbsfähigkeit aller Wirtschaftszweige erhöhen, da die Transaktionskosten im transatlantischen Handel gesenkt würden. Der intensivere Wettbewerb zwingt die Unternehmen, freigewordenen Ressourcen zu investieren und dadurch innovativer, ressourceneffizienter oder produktiver zu werden. Dies wirkt sich langfristig positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit aus.

Wie wird sich das Abkommen auf Investitionen von US-Unternehmen in Deutschland auswirken?

H. Meincke: Das Abkommen soll auch ein umfangreiches Investitionsschutzabkommen beinhalten. Das hat für die deutsche Chemieindustrie eine hohe Bedeutung, denn die USA sind der wichtigste Produktionsstandort für die Branche im Ausland. Der Anteil der Produktion deutscher Tochterfirmen in den USA ist mit 26 % fast dreimal so hoch wie in China, auf den zweitwichtigsten Auslandsstandort entfallen 9 % der Produktion. Deutsche Chemieunternehmen beschäftigen rd. 70.000 Menschen in den amerikanischen Werken. Und auf die USA entfallen derzeit rd. 40 % aller Sachanlageinvestitionen der deutschen Chemie im Ausland. Tendenz stark steigend. Mit dem Abkommen erhalten diese Investitionen einen besseren Rechtsschutz.

Es geht aber nicht nur um den Schutz der Auslandinvestitionen der deutschen Industrie. In der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage brauchen Deutschland - und die EU insgesamt - mehr private Investitionen. Die geringe Investitionstätigkeit ist die Achillesferse der allmählich einsetzenden wirtschaftlichen Erholung in Europa. Ein Investitionsschutzvertrag könnte dazu beitragen, amerikanische Investoren nach Europa zu locken.

R. Quick: Ein Investitionsschutzkapitel im Abkommen muss keine Welle von Investitionen in Deutschland auslösen. Dem deutschen Rechtssystem haben die US-Unternehmen schon bisher vertraut, wie die hohen US-Investitionen in Deutschland zeigen. Ein Investitionsschutzvertrag der EU mit den USA wäre aber ein klares Signal, dass in Deutschland und Europa ausländische Investoren willkommen sind. Er ist für einige EU-Mitgliedstaaten, gerade in Osteuropa, wichtig und er wirkt über TTIP hinaus: Erstens auf andere Abkommen wie das geplante Investitionsschutzabkommen der EU mit China. Zweitens auf das internationale Investitionsschutzregime insgesamt, das - da haben die Kritiker in Teilen recht - Nachbesserungen bedarf.

Ich möchte aber noch einmal betonen: Die Mitgliedstaaten der EU, gerade Deutschland, haben eine Vielzahl bilateraler Investitionsschutzabkommen geschlossen. Damit wurde ein wichtiger Völkerrechtsbereich geschaffen, der mittlerweile etabliert ist. Wir lösen die Probleme mit existierenden Investitionsschutzverträgen nicht, wenn wir diesen Bereich im TTIP ausklammern. Im Gegenteil, wir würden eine Vogel-Strauß-Politik verfolgen: Anstatt ein Abkommen mit reformierten Investitionsschutzregeln auszuhandeln, das Präzedenzwirkung auf andere Abkommen entfalten könnte, klammern wir diesen Bereich aus. Hiermit würden wir eine einzigartige Chance vergeben.

Wo sehen Sie weitere Hürden bei den Verhandlungen?

R. Quick: Es gibt zweierlei Arten von Hürden: in den Verhandlungen der beiden Parteien selbst und in der öffentlichen Akzeptanz. Zu der ersten Art Hürden gehört der Agrarbereich. Es wäre nicht im Sinne eines solchen Abkommens, ganze Themenfelder wie die Landwirtschaft von vornherein auszunehmen. Der Agrarbereich ist aber immer ein heikles Thema bei solchen Verhandlungen. Die Problematik liegt hier weniger bei den Zollsätzen, sondern vielmehr bei anderen Regelungen wie Quoten, Verboten oder unterschiedlichen sanitären und phytosanitären Vorschriften. Auch hier brauchen wir eine Liberalisierung. Die Anpassungen könnten aber aufgrund der Besonderheit des Sektors mit längeren Übergangsfristen erfolgen. Auch hier gilt, wenn sich in bestimmten Bereichen keine Einigung erzielen lässt, dann ist es besser diese strittigen Themen auszublenden, um das Abkommen insgesamt nicht zu gefährden.

Zu der zweiten Art Hürden gehört der eben angesprochene Investitionsschutz. Hier hat die Negativkampagne über einen in der Öffentlichkeit bisher wenig wahrgenommenen Bereich internationaler Politik unnötige Ängste geschürt.

Öffentlich kritisiert wird auch die Intransparenz bei der Gestaltung des Freihandelsabkommens. Wer verhandelt die Inhalte des Abkommens?

R. Quick: Die Verhandlungen werden auf Basis eines Verhandlungsmandats von der Kommission geführt. Dieses hat der Ministerrat - also die Vertreter der demokratisch gewählten Regierungen der Mitgliedstaaten - im Juni 2013 einstimmig erteilt.

Zur Transparenz: Internationale oder bilaterale Verhandlungen können niemals in vollkommener Offenheit geführt werden. Die Unterhändler sind bemüht, ein möglichst optimales Ergebnis auszuhandeln. Eine vollkommene Transparenz der Verhandlungen könnte dem Verhandlungserfolg abträglich sein.

Dennoch hat gerade die Kommission schnell auf das gestiegene Transparenzbedürfnis der Gesellschaft reagiert. Beispielsweise informiert eine eigens eingerichtete Website der Kommission zu wichtigen Verhandlungsthemen. Zu Themen mit besonderer Brisanz wie die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit sind die Verhandlungen vorübergehend ausgesetzt, um zunächst eine öffentliche Konsultation durchzuführen. Und nach jeder Verhandlungsrunde wird die Zivilgesellschaft umfassend zum Stand der Verhandlungen informiert. Hierzu ist auch erstmals eine Ad-hoc Advisory Group mit NGO- und Wirtschaftsvertretern eingerichtet worden. Eine Intransparenz kann ich daher nicht erkennen. Dennoch verfolgen zahlreiche NGOs den Ansatz, das ganze Projekt - sofern nicht die eigene Position vertreten und durchgesetzt wird - als undemokratisch und intransparent zu diffamieren.

Welches sind die nächsten Schritte bis zum Abschluss des Handelsabkommens?

R. Quick: Bisher gab es sechs Verhandlungsrunden, zahlreiche weitere werden folgen. Wie lange die Verhandlungen dauern werden, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Die Verhandlungspartner streben das Jahresende 2015 an.

Nach Abschluss der Verhandlungen muss das Abkommen vom Ministerrat angenommen werden und es wird dem Europäischen Parlament zur Annahme oder Zurückweisung vorgelegt. Nach diesen Entscheidungen wird es durch Beschluss des Rates vorläufig angewandt. Damit TTIP endgültig in Kraft treten kann, muss es vermutlich noch von den 28 nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

Bis zu einem erfolgreichen Abkommen ist es also noch ein langer Weg. Europäer und Amerikaner, die Industrie, die Zivilgesellschaft: alle Akteure haben unterschiedliche Wünsche und Schwerpunkte - und nicht alles lässt sich durchsetzen. Am Ende wird TTIP einen Kompromiss widerspiegeln. Und dieser Kompromiss wird der EU zu einem dynamischen und dringend benötigten Wachstumsschub verhelfen und die Wohlfahrt steigern.

Wird TIPP nach dem Inkrafttreten zum Konjunkturpaket für Europa?

H. Meincke: Europa kämpft derzeit mit hohen Staatsschulden, einer hohen Arbeitslosigkeit und einem geringen Wirtschaftswachstum. Ein erfolgreiches Abkommen kann zur Lösung der Probleme beitragen, indem es trotz leerer Staatskassen Investitionen nach Europa lockt, das Wirtschaftswachstum beflügelt und neue Arbeitsplätze schafft. Dabei handelt es sich weniger um einen kurzfristigen konjunkturellen Impuls, als um einen langfristigen Wachstumsschub. Zwei bis drei Jahre nach Inkrafttreten gäbe es eine gesamtwirtschaftliche Belebung. Welches wirtschaftliche Potenzial in TTIP steckt, deuten die Zahlen aus einer Studie von Ecorys an: Anhebung des Bruttoinlandsproduktes der EU um über 120 Mrd. € bzw. 0,7 %, Steigerung der privaten Einkommen um 70 Mrd. € und bis zu 400.000 neue Jobs in der EU.

Als „Industrie der Industrie" profitiert die Chemie davon besonders. Nach unseren Berechnungen läge die deutsche Chemieproduktion um 2 Mrd. € pro Jahr höher, die Wertschöpfung stiege um 600 Mio. € und 2.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstünden. Die einmalige Chance auf einen solchen Wachstumsschub müssen wir nutzen.

Weitere Infos zum Freihandelsabkommen TTIP:

CHEMonitor zum Freihandelsabkommen TTIP

CHEMonitor ist Meinungs-Barometer und Trendmonitor für die deutsche Chemiebranche. Er bildet regelmäßig die Bewertung der Standortbedingungen sowie Prognosen zur künftigen Investitions- und Beschäftigungsentwicklung ab und greift darüber hinaus aktuell diskutierte Themen der Branche auf. Dem CHEMonitor-Panel gehören Top-Entscheider der deutschen Chemiebranche aus Großkonzernen sowie mittelständischen Chemieunternehmen an. Aktuell werden sie zum Freihandelsabkommens TTIP und dessen mögliche Auswirkungen auf die Branche und das eigene Unternehmen befragt. Wesentliche Ergebnisse der Umfrage, die am 3.Oktober endet, werden in der CHEManager-Ausgabe 21-22/2014 veröffentlicht.

Alle Panel-Mitglieder erhalten darüber hinaus eine detaillierte Auswertung der Ergebnisse. Gehören Sie zu den Entscheidern in der deutschen Chemiebranche und möchten Sie sich für das CHEMonitor-Panel registrieren? Dann senden Sie bitte eine Nachricht an:

Dr. Andrea Gruß, andrea.gruss@wiley.com

 

 

 

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