VCI&BDI: Stimmen zu Reach
26.10.2012 -
VCI&BDI: Stimmen zu Reach
Mitte Dezember entschied das Europaparlament über die EU-Chemikalienverordnung Reach. Sie bleibt trotz wichtiger Verbesserungen gegenüber des ursprünglichen Kommissionsvorschlags eine große Herausforderung für die Chemie in Deutschland.
„Mit der Umsetzung des neuen EU-Chemikalienrechtes kommen zusätzliche Kosten und erheblicher bürokratischer Aufwand auf die Unternehmen zu“, äußerte sich Werner Wenning, Präsident des Verband der Chemischen Industrie (VCI), anlässlich des Abstimmungsergebnisses in Straßburg. Als Belastung für die Branche sieht der Verband vor allem die Verschärfung des Zulassungsverfahrens. „Für viele Produkte und Produktionsanlagen bedeutet sie eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Investitionen werden dadurch verzögert oder sogar verhindert“, erklärte Wenning.
„Der erzielte Kompromiss ist ein Schritt nach vorne, wenn auch mit großen Wermutstropfen“, bewertete Jürgen R. Thumann, Präsident des Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Straßburger Entscheidung. Auch der BDI sieht insbesondere die Regelung der Stoffzulassung kritisch, da nun offenbar die Forderung nach der Substitution von Stoffen zum ersten Kriterium aufgerückt sei. „Damit werden die bisherigen Anstrengungen der Industrie, adäquate Risikobeherrschung sicherzustellen, nicht angemessen berücksichtigt“, erklärte Thumann.
Der VCI kritisiert weiter, dass die Registrierung kleinvolumiger Chemikalien durch einen kostspieligen und dazu wenig verlässlichen Test erheblich verteuert wurde. „Vor allem für mittelständische Firmen führt dies zu deutlichen Zusatzbelastungen“, so VCI-Präsident Wenning. Ein Fortschritt sei dagegen, dass bei der großen Zahl der weniger kritischen Stoffe Erleichterungen bei den Tests geschaffen wurden, so der BDI. „Dies bedeutet keine Abstriche an der Stoffsicherheit und mindert die Gefahr von Stoffverlusten bei kleinen Produktionsmengen”, sagte Thumann.
Beide Verbände begrüßen, dass das Parlament mit dem Kompromisspaket einen stärkeren Schutz von Betriebsgeheimnissen beschlossen hat. Gewisse Stoffinformationen – wie etwa die Strukturformel einer Substanz – sollen nun nicht mehr automatisch durch die Chemikalienagentur veröffentlicht werden. Die betroffenen Unternehmen können diese Daten auf Antrag für sechs Jahre als vertraulich einstufen lassen – für Zwischenprodukte sogar zeitlich unbegrenzt. Letzteres spiele, so der VCI, eine wichtige Rolle für die Entwicklung neuer Produkte wie z.B. pharmazeutische Wirkstoffe, die über mehrere Syntheseschritte hergestellt werden. Der Schutz von Betriebsgeheimnissen helfe den befürchteten Wissensabfluss in andere Wirtschaftsregionen vermindern, hofft Thumann.
Für die Praktikabilität komme es nun ganz wesentlich auf die genauen Durchführungsbestimmungen von Reach an, für die die EU-Kommission derzeit verschiedene technische Leitfäden entwickelt. Die Aufgaben seien immens, warnt Thumann, deshalb müsse die Vorbereitungen zur Umsetzung von Reach umgehend beginnen.